Entlastung bei der Rente Rentenbeitrag sinkt auf 18,6 Prozent

Zum neuen Jahr sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung leicht. Das Bundeskabinett verabschiedete eine Verordnung des Sozialministeriums. Wegen der Demografie verschlechtern sich aber die Rentenfinanzen.

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Die Senkung ist möglich, weil die Rentenfinanzen sich aufgrund der guten Konjunktur und Lohnsteigerungen positiv entwickeln. Quelle: dpa

Berlin Millionen Beitragszahler können sich auf eine leichte Entlastung bei der Rente freuen. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar um 0,1 Punkte auf 18,6 Prozent. Das Bundeskabinett ließ am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Verordnung des Sozialministeriums passieren.

Die Senkung ist möglich, weil die Rentenfinanzen sich aufgrund der guten Konjunktur und Lohnsteigerungen positiv entwickeln. Dazu ist ein Mechanismus vorgeschrieben, nach dem der Beitragssatz gesenkt werden muss, wenn die prognostizierte Rücklage der Rentenversicherung einen bestimmten Wert überschreitet. Bei einem Bruttoverdienst von 3000 Euro monatlich führt die Beitragssatzsenkung zu einer Entlastung von 1,50 Euro für die Arbeitnehmer.

Künftig verschlechtern sich die Rentenfinanzen mit dem Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins Rentenalter. 2023 dürfte der Beitragssatz laut dem ebenfalls im Kabinett beratenen Rentenversicherungsbericht wohl wieder auf 18,7 steigen. In den Folgejahren steigt er weiter. Im Jahr 2031 dürfte er bei 21,9 Prozent liegen.

Das Sicherungsniveau vor Steuern - das Verhältnis von Lohn und Rente - beträgt derzeit 48,2 Prozent und sinkt nach 2024 unter 48 Prozent. 2031 dürfte das Rentenniveau auf 44,6 Prozent fallen, wenn die Politik die Weichen nicht vorher anders stellt.

Bereits bekannt geworden war, dass die Renten zum 1. Juli um rund drei Prozent in Ost und West steigen dürften.

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