EU-Behördenstandorte Schlechte Chancen für Frankfurt und Bonn

Zwei EU-Behörden müssen nach dem Brexit auf den Kontinent umziehen – und fast alle EU-Staaten wollen sie haben. Die EU-Kommission hat die Bewerbungen ausgewertet. Frankfurt und Bonn haben offenbar schlechte Aussichten.

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Zentrale der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) in London: Wohin wird die EU-Behörde ziehen? Quelle: AP

Brüssel Die Bewerbungen von Frankfurt am Main und Bonn als neue Standorte für die EU-Agenturen EBA und EMA weisen nach einer Auswertung der EU-Kommission erhebliche Schwächen auf. Dies geht aus am Samstag veröffentlichten Dokumenten der Brüsseler Behörde hervor. Beide deutsche Städte erfüllen demnach einige Kriterien nicht, die die Kommission als wichtig heraushebt. Bonn könne als Bewerber um die Arzneimittelbehörde EMA beispielsweise die rasche Verfügbarkeit eines dauerhaft nutzbaren Gebäudes nicht garantieren, Frankfurt als Bewerber um die Bankenaufsicht EBA keine Mietfreiheit. Mehrere Länder haben in ihren Bewerbungen angeboten, die Standortmiete ganz oder zum Teil selbst zu tragen – die hessische Stadt aber nicht.

EBA und EMA sind derzeit in London und müssen vor dem EU-Austritt Großbritanniens im März 2019 umziehen. Neben Frankfurt haben sich sieben weitere Städte um die EBA beworben. Die EMA würden neben Bonn sogar 18 andere europäische Städte gerne bei sich aufnehmen – in der Hoffnung auf gut bezahlte Arbeitsplätze in der Region und internationale Konferenzen als Wirtschaftsfaktor.

Deutsche Bewerber erfüllen wichtige Kriterien nicht

Hubertus Väth, Geschäftsführer der Finanzplatz-Initiative Frankfurt Main Finance, bezeichnete die Stadt als Finanzplatz Nummer eins auf dem europäischen Festland. Die Ansiedlung der EBA an einem anderen Ort als Frankfurt „würde dieses einzigartige Ökosystem ohne Not fragmentieren und als unmittelbare Folge den Banken, die ohnehin unter den Folgekosten des Brexit leiden, zusätzliche Ausgaben aufbürden“, sagte er. Die Stadt Bonn teilte mit: „Wir sind nach wie vor überzeugt, die Kriterien für eine erfolgreiche Arbeit der EMA in Bonn zu erfüllen.“

Die Kommission hat zwar ausdrücklich keine Rangliste erstellt – das wäre im Wettstreit der 27 Mitgliedsländer politisch heikel gewesen. Auch enthält der Vergleich unübersichtlich viele Informationen in unterschiedlichen Kategorien. Zu den sechs Hauptkriterien – darunter die Verfügbarkeit von Gebäuden, die Verkehrsanbindung und das Job- und Schulangebot für die Familien der Beschäftigten – führt die Kommission nur die Angaben der Bewerber zusammen, ohne sie zu bewerten.

Doch verweist die Brüsseler Behörde auf einige Kriterien, die sie als wichtig erachtet und die die deutschen Bewerber nicht erfüllen. Dazu zählt einerseits, dass der Umzug rechtzeitig vor dem Brexit abgeschlossen sein muss und die Behörden wieder arbeitsfähig sein müssen, und zwar möglichst in langfristig verfügbaren Immobilien. „Man sollte vermerken, dass ein Umzug in Übergangsgebäude weniger wünschenswert sein könnte als ein direkter Umzug in dauerhafte Gebäude“, schreibt die Kommission.

Bonn bietet für die EMA zunächst nur Übergangsgebäude. Eine dauerhafte Bleibe ist erst für 2020 oder 2021 in Aussicht gestellt, also lange nach dem Brexit-Termin.

Entscheidung kommt im November

Im Falle Frankfurts könnte zum Problem werden, dass die Bewerbung nach Angaben der Kommission keinen Hinweis darauf enthält, ob die Miete teilweise bezuschusst oder sogar ganz übernommen wird. So heißt es zu Frankfurt: „Das Angebot sagt nichts darüber aus, ob der Mitgliedstaat Miete zahlen würde.“

Doch unterstreicht die Kommission: „Mehrere Mitgliedsstaaten bieten an, die Miete für eine kürzere oder längere Zeit oder sogar auf Dauer zu bezahlen, und einige bieten auch an, die Ausstattung für die neuen Büroräume zu bezahlen. Solche Kostenübernahmen durch die Mitgliedsstaaten könnten erhebliche Einsparungen für den EU-Haushalt bedeuten.“

Luxemburg etwa will nach Angaben der Kommission die Mietkosten übernehmen: „Das Angebot erklärt, dass das vorgeschlagene Gebäude von Luxemburg kostenlos zur Verfügung gestellt wird.“ Luxemburg hat in seiner Bewerbung nach Angaben der Kommission auch einen detaillierten Umzugsplan in zwei Varianten in seiner Bewerbung aufgeführt – spezifische Informationen, die die Kommission in den Frankfurter Unterlagen vermisst.

Der Vergleich der Bewerbungen durch die Kommission ist allerdings noch keine Vorentscheidung. Die EU-Länder sollen sich im Oktober damit befassen und im November entscheiden. Dabei könnten sie sich über die Einschätzungen der Kommission hinwegsetzen.

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