
Deutschland will am Montag die ersten Syrer aus der Türkei als reguläre Flüchtlinge einfliegen lassen. Dabei handele es sich vor allem um Familien mit Kindern, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Es gehe um eine Anzahl von Menschen in einer „niedrigen bis mittleren zweistelligen Größenordnung“, die im niedersächsischen Friedland ankommen sollen. Am Montag soll auch die im EU-Türkei-Pakt vereinbarte Rückführung von Migranten von den griechischen Inseln in die Türkei beginnen.
Das griechische Parlament hat am Freitagabend im Eilverfahren den Weg für die Rückführung von Migranten und Flüchtlingen aus Griechenland in die Türkei geebnet. Ein Gesetz mit den nötigen Vorgaben zur Umsetzung des Flüchtlingspakts der EU mit der Türkei wurde mit einer klaren Mehrheit verabschiedet. 169 Abgeordnete votierten dafür, 107 dagegen. Dies teilte das Parlamentspräsidium mit.
Mit dem neuen Gesetz werden die Richtlinien der EU zu Asylrecht und sicheren Drittstaaten von Griechenland übernommen. Das ist Voraussetzung dafür, dass Migranten und Flüchtlinge in die Türkei zurückgeschickt werden können.
Nach der Vereinbarung sollen ab dem 4. April Flüchtlinge von Griechenland in die Türkei zurückgebracht werden. Für jeden Syrer, den die EU abschiebt, soll ein anderer Syrer auf legalem Wege in die EU kommen - die Union rechnet mit bis zu 72.000 Personen. Alle Flüchtlinge, die nach dem 20. März illegal von der Türkei nach Griechenland übergesetzt sind, sollen zwangsweise zurückgebracht werden können.
Die Vorbereitungen für den Start der Flüchtlingsrückführungen aus Griechenland in die Türkei kommen nach Angaben der EU-Kommission gut voran. Es seien 40 Experten aus den Niederlanden in Griechenland eingetroffen, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Keine Angaben gab es zur Anzahl der Menschen, die am Montag in die Türkei zurückgeschickt werden sollen, und zur Anzahl der Syrer, die gleichzeitig von der Türkei in EU-Staaten gebracht werden sollen. Ziel sei es, Flüchtlinge direkt von den griechischen Inseln in die Türkei zurückzubringen. Die aus der Türkei auf EU-Staaten zu verteilenden Syrer sollen per Flugzeug transportiert werden.
Die Bundesregierung rechnet mit der Rückführung von mehreren Hundert Flüchtlingen von Griechenland in die Türkei am kommenden Montag. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte in Berlin: „Gehen Sie mal davon aus, dass eine nicht unerhebliche dreistellige Anzahl von Flüchtlingen am Montag zurückgeführt wird.“ Das betreffe nicht nur Syrer, sondern Menschen verschiedener Nationalitäten.
Menschenrechtsorganisationen sehen die Vereinbarung äußerst kritisch. Nach einem Bericht von Amnesty International soll die Türkei in den vergangenen Wochen massenhaft Flüchtlinge aus Syrien in das Bürgerkriegsland abgeschoben haben. Berlin und Brüssel wollen die Vorwürfe prüfen.