EU-Wettbewerbshüter Deutschland muss Netzentgelt-Befreiung von der Industrie zurückfordern

300 Millionen Euro sparten Betriebe 2012 dank der Netzentgelt-Befreiung. Das ist laut EU-Kommission rechtswidrig – und muss nun zurückgefordert werden

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Große Stromabnehmer mit einem jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden wurden vom Netzentgelt befreit. Dieses ist regulärer Teil des Strompreises. Quelle: dpa

Brüssel Die Netzentgelt-Befreiung für große Stromverbraucher in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 war nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter illegal. Es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen nun zurückfordern, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.

Den Wettbewerbshütern zufolge waren in Deutschland Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Diese sind normalerweise Teil der normalen Stromkosten, die alle an das Netz angeschlossenen Stromverbraucher zahlen müssen.

Schätzungen der EU-Kommission zufolge sparten große Stromverbraucher – etwa Industriebetriebe – allein im Jahr 2012 durch die Befreiung etwa 300 Millionen Euro. Die Kosten wurden demnach aus staatlichen Mitteln gedeckt. Deutschland wies laut EU-Kommission aber nach, dass Großverbraucher und Abnehmer mit konstantem Verbrauch 2012 und 2013 aufgrund des vorhersehbaren Verbrauchs niedrigere Kosten als andere Verbraucher verursachten. Daher seien Rabatte gerechtfertigt.

Nach dem Beschluss muss Deutschland nun die betroffenen Unternehmen und deren in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln und die Beihilfen einfordern.

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