Folgen des KTF-Urteils: „Nach dem Karlsruher Urteil müssen wir Klimapolitik neu denken“
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm spricht im Interview über das Karlsruher Urteil zum KTF.
Foto: imago imagesWirtschaftsWoche: Frau Grimm, das Bundesverfassungsgericht hat einen Nachtragshaushalt 2021 für grundgesetzwidrig erklärt. Dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Ampel fehlen damit auf einen Schlag 60 Milliarden Euro. Ist das ein guter Tag für die Schuldenbremse oder ein schlechter für den grünen Umbau der Wirtschaft?
Veronika Grimm: Die gute Nachricht ist: Die Fiskalregeln können nicht beliebig kreativ umgangen werden. Unsere Institutionen, dies durchzusetzen, funktionieren. Aber die Herausforderungen sind nun immens. Der aktuelle Haushalt kann so kaum beschlossen werden. Und das Urteil dürfte darüber hinaus auch die Befüllung von anderen Sondervermögen während der Coronapandemie betreffen.
Waren Sie überrascht von dem Urteil?
Nicht vollständig. Das Verschieben von Kreditermächtigungen aus der Coronapandemie in einen Sonderfonds, der nun Gebäudesanierungsprogramme, die EEG-Umlage oder Chipfabriken finanziert, war riskant. Es war von vornherein unklar, ob das verfassungskonform ist. Hier hat Karlsruhe nun für Klarheit gesorgt und so auch Unsicherheit reduziert. Zugleich stärken die Richterinnen und Richter mit dem Urteil das Vertrauen in die Schuldenregeln und die Unabhängigkeit der Institutionen. Wie sollen wir denn in Europa wirksame Fiskalregeln einfordern, wenn wir unsere eigenen aushebeln?
Der Kanzler sowie der Finanz- und der Wirtschaftsminister haben sich in einer ersten Stellungnahme am Mittwoch ziemlich bedeckt gehalten, was nun passieren soll. Was erwarten Sie?
Für die Ampel ist das ein sehr herber Rückschlag. Der Druck auf die Regierung war ohnehin schon hoch, nun kommt auf der Etatseite neuer dazu. Es könnte die Diskussion aufkommen, wieder eine Notlage festzustellen, um die Schuldenbremse auszusetzen – aber das wäre erneut mit hoher Unsicherheit verbunden. Es ist unwahrscheinlich, dass dauerhafte Transformationsaufgaben durch zusätzliche Verschuldung adressiert werden können. Das würde sicherlich wieder in Karlsruhe verhandelt.
Was wäre die Alternative?
Mit einfacher Mehrheit könnte man Gesetze und Verordnungen anpassen, um Spielraum innerhalb der Schuldenbremse großzügiger auszulegen. Aber das bringt nicht viel. Man wird nicht drumherum kommen, das Urteil als Wendepunkt zu akzeptieren, zu priorisieren und Klimapolitik neu zu denken.
Wie genau meinen Sie das?
Wir geben meines Erachtens viel Geld wenig zielorientiert aus. Statt der Entlastung der energieintensiven Industrie auf breiter Front könnten energieintensive Vorprodukte mittelfristig auch aus Ländern importiert werden, die günstigere Konditionen haben. In der Förderung der Gebäudesanierung, etwa für neue Heizungen, wird es Mitnahmeeffekte von Haushalten geben, die sich eine Wärmepumpe auch ohne den Staat leisten könnten. Dafür fehlen dann finanzielle Spielräume, um Härten der Transformation abzufedern – etwa durch ein Klimageld, das an Bürgerinnen und Bürger ausbezahlt wird. Wir sollten stärker auf die CO2-Bepreisung setzen, das setzt die richtigen Anreize und schafft Einnahmen, um Härten abzufedern.
Und was ist mit der EEG-Umlage? Die würde kommendes Jahr allein mit 13 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Die Kosten sollte der KTF übernehmen. Das wackelt jetzt auch, oder?
Es wäre fatal, gerade die Maßnahmen zu streichen, die in die richtige Richtung zeigen. Wir wollen doch Strom billiger machen, weil die Transformation ohne Elektrifizierung nicht zu haben ist. Deshalb: die richtigen Instrumente erhalten – und bei den fragwürdigen den Mut haben, neu zu denken. So gesehen kann dieses Urteil Chancen eröffnen.
Lesen Sie auch: Willkommen in der Wirklichkeit, liebe Ampel