G20-Gipfel in Hamburg Karlsruhe lehnt konkrete Vorgaben zu Protestcamp ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag zum geplanten Protestcamp beim G20-Gipfel in Hamburg abgewiesen. Die Karlsruher Richter wollten ihre Entscheidung vom Mittwoch nicht zusätzlich konkretisieren.

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Ein G20-Gegner läuft in Hamburg auf dem Karolinenplatz mit einem Schild mit der Aufschrift „Yes we camp“ an Zelten entlang. Quelle: dpa

Karlsruhe/Hamburg Im Streit um ein geplantes Protestcamp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark haben die Aktivisten zum zweiten Mal das Bundesverfassungsgericht angerufen - diesmal vergeblich. Mit ihrem Eilantrag wollten die Veranstalter die Karlsruher Richter dazu bringen, eine Entscheidung von Mittwoch zu konkretisieren. Dieser Antrag wurde am Freitag abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.

Das „Antikapitalistische Camp“ mit bis zu 3000 Zelten und 10 000 Teilnehmern sollte ursprünglich vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden, als Protest gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am 7. und 8. Juli.

Nach einem Verbot durch die Behörden hatten die Organisatoren Verfassungsbeschwerde eingereicht. Daraufhin hatte Karlsruhe der Stadt Hamburg aufgegeben, mit den Aktivisten einen „Ausgleich“ zu suchen. Dieser soll das Camp „möglichst weitgehend“ ermöglichen. Die Stadt kann Schäden und Risiken aber durch Auflagen vorbeugen.

Erste Gespräche in Hamburg waren allerdings ohne Einigung verlaufen. Die Polizei will keine Übernachtungen in dem Park und hat eine Einzelverfügung angekündigt. Konkretere Vorgaben lehnten die Richter jetzt ab: Der Ausgleich könne „grundsätzlich nicht durch das Bundesverfassungsgericht selbst hergestellt werden, sondern verlangt eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen vor Ort“, heißt es. Gelinge das nicht in Kooperation, seien die Verwaltungsgerichte zuständig. Gegen das letztinstanzliche Urteil kann dann allerdings wieder Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. (Az. 1 BvR 1387/17)

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