Geheimes Gutachten „Rechtswidrige“ Aktionen des BND

Schwere Vorwürfe in einem geheimen Gutachten: Die Datenschutzbeauftragte Voßhoff wirft Medienberichten zufolge dem BND massive Gesetzesverstöße vor. Der Verfassungsschutz müsse Teile seiner Arbeit einstellen.

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Die Datenschutzbeauftragte der Regierung erhebt schwere Vorwürfe gegenüber dem Bundesnachrichtendienst. Quelle: dpa

Hamburg Der Bundesnachrichtendienst steht im Verdacht, bei Abhöraktionen systematisch gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen zu haben: NDR und WDR zitierten am Donnerstag aus einem geheimen Gutachten der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, wonach der BND „ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet“ habe. Die Gesetzesverstöße wögen nach Voßhoffs Ansicht so schwer, dass der BND weite Teile seiner Arbeit in der Überwachungsstation Bad Aibling einstellen müsse.

„Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen“, zitierten die Sender aus Voßhoffs Geheimgutachten. Die Datenschutzbeauftragte hatte untersucht, wie der deutsche Auslandsgeheimdienst Telekommunikationsdaten überwacht. Ihr Bericht sei auf März datiert und liste auf 60 Seiten ausführlich auf, wie der BND systematisch und regelmäßig gegen Grundrechte verstoße, berichteten die Sender.

Allein 30 Mal falle der Begriff „rechtswidrig“ im Zusammenhang mit den Abhöraktionen des BND. Aus den Details des Berichts gehe hervor, dass der BND personenbezogene Daten erhebe, „die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind“. So seien beispielsweise zu einer Zielperson „personenbezogene Daten von fünfzehn unbescholtenen Personen erfasst und gespeichert“ worden .

Insgesamt listet Voßhoff demnach in ihrem Gutachten zwölf Rechtsverstöße in sieben Arbeitsfeldern auf. Als Rechtsverstoß werte die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete bereits, dass der BND ihre Untersuchungsarbeit erheblich behindert habe. „Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich“, zitierten die Sender aus dem Gutachten. „Dies sind schwerwiegende Rechtsverstöße.“


In welchen Bereichen Voßhoff sich behindert sah

Behindert sah sich Voßhoff demnach auch bei ihren Prüfungen der so genannten Selektoren - also jener Kriterien, nach denen der BND gezielt die Datenströme absucht. Dass der BND offenbar bei Abhöraktionen ungeprüft Selektorenlisten des US-Geheimdiensts NSA übernommen habe, sei ein „schwerwiegender Verstoß“ gegen das BND-Gesetz.

Die Zusammenarbeit des BND mit der NSA steht seit Jahren auch im Mittelpunkt der Arbeit eines Untersuchungsausschusses im Bundestag. Politiker der Opposition sahen sich durch Voßhoffs Bericht in ihren Bedenken gegen die Abhörpraxis des BND bestätigt.

„Der Bericht ist in der ungewöhnlichen Deutlichkeit und Schärfe seiner Beanstandungen völlig unzweideutig“, sagte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz, Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, den Sendern. Die Linken-Abgeordnete Martina Renner bezeichnete die Befunde als „erschreckend“.

Der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg, Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses, mahnte Handlungsbedarf an: „Natürlich wird der Ausschuss fragen, welche Maßnahmen der BND aufgrund des Berichts bereits getroffen hat.“

Als Reaktion auf die Enthüllungen des US-Informanten Edward Snowden über die NSA-Abhörpraxis hat die Bundesregierung bereits ein Gesetz zur BND-Reform auf den Weg gebracht. Es sieht rechtliche Hürden für das Abhören innerhalb der Europäischen Union vor. Wirtschaftsspionage wird grundsätzlich untersagt, ebenso das Ausspähen von Staatschefs befreundeter Länder. Der Entwurf bleibt allerdings weit hinter den Forderungen von Grünen und Linken zurück.

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