Gerichtsurteil Bundestag muss interne Dokumente zu Parteispenden offenlegen

Ein Gericht hat entschieden, dass der Bundestag interne Unterlagen zu Parteispenden offenlegen muss. Abgeordnetenwatch verlangt Einsicht.

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Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich. Quelle: dpa

Berlin Der Bundestag muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin interne Unterlagen zu Parteispenden und Rechenschaftsberichten offenlegen. Die Transparenzorganisation Abgeordnetenwatch hatte Einsicht in Vermerke, Dienstanweisungen und ähnliche amtliche Aufzeichnungen der Parlamentsverwaltung verlangt. Dieser Forderung müsse der Bundestag nachkommen, entschied das Gericht am Donnerstag.

Die Vertreter von Abgeordnetenwatch begrüßten das Urteil. „Das ist eine Stärkung der Bürgerrechte und der Transparenz des Staates. Und damit letztlich auch eine Stärkung der Demokratie“, sagte Roman Ebener, Sprecher der Transparenzorganisation.

Verhandelt wurden in Berlin zwei Fälle, in denen Abgeordnetenwatch die Offenlegung von Dokumenten aus den Jahren 2013 und 2014 gefordert hatte. Bereits im Januar 2017 hatte das Verwaltungsgericht das Parlament dazu verpflichtet, die Dokumente herauszugeben. Der Bundestag legte damals Berufung gegen das Urteil ein - diese lehnte das Oberverwaltungsgericht nun ab. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich.

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