Gesetzesentwurf Frist für Asyl-Widerrufsprüfung soll verlängert werden

Das Bundesinnenministerium will die Drei-Jahres-Frist für die Überprüfung der Asylsuchenden verlängern. Die Frist soll aber nur für Asylentscheidungen aus bestimmten Jahren gelten.

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Die vielen Entscheidungen über Asyl- und Flüchtlingsschutz aus dieser Zeit soll ohne übermäßigen Zeitdruck überprüft werden. Quelle: dpa

Berlin Die Drei-Jahres-Frist für die Überprüfung des Schutzstatus anerkannter Flüchtlinge soll verlängert werden, um eine erneute Überlastung des zuständigen Bundesamts Bamf zu verhindern. Asylsuchende sollen zudem künftig im Regelfall 18 Monate in den großen Aufnahmeeinrichtungen bleiben. 

Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete das Bundesinnenministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts weiter, wie die Deutsche Presse-Agentur in Koalitionskreisen erfuhr. Die je nach Datum der Anerkennung auf vier bis fünf Jahre verlängerte Frist für die Prüfung soll nur für Asylentscheidungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 gelten.

Die Bundesregierung will so sicherstellen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die vielen Entscheidungen über Asyl- und Flüchtlingsschutz aus dieser Zeit ohne übermäßigen Zeitdruck überprüfen kann. Wenn das Bamf die Anträge ohne Fristverlängerung abarbeiten müsste, würde wohl ein erneuter Stau bei der Bearbeitung neuer Asylanträge drohen, weil hier Kapazitäten fehlen würden.

Falls das Flüchtlingsamt dann die derzeit noch kürzeren Fristen für die Widerrufsprüfung verstreichen ließe, würden immer mehr Flüchtlinge eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis bekommen, ohne dass ihre Fälle noch einmal begutachtet worden wären. Bevor die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis erteilt, prüft das Bamf, ob die Situation im Herkunftsland des Flüchtlings immer noch so ist, dass er nicht zurückkehren kann.

Außerdem ist die sogenannte Widerrufs- und Rücknahmeprüfung auch ein Anlass abzufragen, ob es neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings gibt. Das ist inzwischen leichter möglich, da die Flüchtlinge jetzt verpflichtet sind, für die Überprüfung noch einmal beim Bamf zu erscheinen.

Die Arbeitsbelastung in der Behörde war zwischen 2015 und 2017 aufgrund der hohen Zahl von Asylbewerbern enorm. Das führte auch zu Fehlentscheidungen. Schlagzeilen machte der deutsche Soldat Franco A., der als syrischer Flüchtling anerkannt worden war. Die Zahl der Asylfälle, in denen bei der Prüfung der Schutz entzogen wurde, lag jedoch im vergangenen Jahr bei nur rund einem Prozent. Allerdings gilt die Mitwirkungspflicht für die Flüchtlinge erst seit dem 12. Dezember 2018. 

Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer hatte schon im Herbst vergangenen Jahres bei einer Anhörung im Bundestag darauf hingewiesen, dass seine Behörde bis Ende 2020 rund 773.000 Asylbescheide zu überprüfen habe – davon gut 400.000 im nächsten Jahr und rund 300.000 im Jahr 2020. Dies sei eine „bis dato einmalige“ Herausforderung.

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