Göttinger Gefährder Keine Ermittlung gegen Terrorverdächtige

Die Polizei sieht höchste Terrorgefahr und setzt zwei Gefährder in Göttingen fest. Doch die Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Grund für strafrechtliche Ermittlungen. Die Anschlagspläne waren nicht konkret genug.

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Der 22 Jahre alte Nigerianer und der 27-jährige Algerier waren am 9. Februar bei einer Großrazzia mit 450 Polizisten in Göttingen festgenommen worden. Quelle: dpa

Göttingen Gegen zwei in Göttingen unter Terrorverdacht festgenommene Mitglieder der radikal-islamistischen Szene wird nicht weiter wegen Anschlagsplanung ermittelt. Die Männer hätten zwar Anschlagspläne diskutiert, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Bernd Kolkmeier, am Dienstag. Da sie aber noch keine konkrete Straftat beschlossen hätten, könne der Anfangsverdacht „auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ nicht begründet werden. Über die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft hatte zunächst die „Hannoversche Allgemeinen Zeitung“ berichtet.

Der 22 Jahre alte Nigerianer und der 27-jährige Algerier waren am 9. Februar bei einer Großrazzia mit 450 Polizisten in Göttingen festgenommen worden. Dabei wurden auch scharf gemachte Waffen, Munition und IS-Flaggen beschlagnahmt. Laut Polizei stehen die Festgenommenen im Verdacht, einen Terroranschlag geplant zu haben. Nach den Worten des Göttinger Polizeipräsidenten Uwe Lührig waren die Vorbereitungen so weit fortgeschritten, dass ein Anschlag jederzeit hätte durchgeführt werden können. Einzelheiten nannte er nicht. Nach unbestätigten Angaben sollen die Männer unter anderem darüber diskutiert haben, Polizisten zu töten.

Die Prüfung der von der Polizei vorgelegten Unterlagen habe ergeben, dass die Männer zwar Vorüberlegungen für einen Anschlag angestellt hätten, sagte Oberstaatsanwalt Kolkmeier. „Man hat diskutiert, was man machen könnte, und mehrere Möglichkeiten ins Auge gefasst und wieder verworfen.“ Die beiden Festgenommenen hatten nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft aber „noch keine konkrete Straftat beschlossen“. Dies wäre für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und einen Haftbefehl erforderlich, sagte Kolkmeier.

Auf die von Innenminister Boris Pistorius (SPD) verhängte Abschiebeanordnung nach dem Aufenthaltsgesetz habe sie keinen Einfluss. Die beiden Männer, die in Deutschland geboren sind, aber die nigerianische beziehungsweise algerische Staatsbürgerschaft besitzen, befinden sich in Abschiebehaft. Dort können sie maximal zwölf Monate lang festgehalten werden.

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