Handelsblatt-Tagung Warum der Koalitionsvertrag die betriebliche Vorsorge ausspart

Regierungspolitiker verteidigen, dass zur betriebliche Altersversorgung so wenig im Koalitionsvertrag steht – und stellen Besserung in Aussicht.

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Der Wettbewerb der Versicherer um die neue Betriebsrente beginnt Quelle: dpa

Berlin Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist unterzeichnet. Doch zum Thema betriebliche Altersversorgung (bAV) steht nahezu nichts drin. Die Staatssekretärin im Bundesarbeits- und Sozialministerium, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), liefert auf der Handelsblatt-Tagung betriebliche Altersversorgung 2018 in Berlin Gründe: „Wir haben erst im Sommer 2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetz als eines von dreien großen Vorhaben der Alterssicherungspolitik durchgebracht. Und das ist ein Besonderes seiner Art: eine Verknüpfung von Sozial- und Finanzpolitik, die eher untypisch ist.“

Ein Kernbestandteil des Gesetzes ist das neue Sozialpartnermodell, bei dem eine erwartete künftige Rente angestrebt und erstmals auf Kapitalgarantien und die Haftung des Arbeitgebers verzichtet wird. „Wir haben nun einen Riesenberg an Umsetzung vor uns in den nächsten Jahren“, sagte Lösekrug-Möller. Deshalb stehe im aktuellen Koalitionsvertrag nichts Neues zur betrieblichen Altersvorsorge drin, erklärte sie. Sehr wohl enthalte aber der Koalitionsvertrag, dass die Bundesregierung am Drei-Säulen-Modell festhalte, betonte sie: „Ein solches Bekenntnis ist wichtig – die Grundlage, auf deren Basis wir die Politik machen.“

Ihr Kollege aus dem Bundestag, Ralf Kapschack von der SPD, ergänzte: „Das neue Gesetz kann nicht alle Probleme lösen, sondern als Schrittmacher dienen“. Die Bundesregierung werde nun schauen, ob die Tarifpartner das neue Angebot umsetzten. „Wenn nicht, werden wir über strengere Maßnahmen nachdenken“, mahnte er die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Tarifpartner müssten nun erkennen, welche Möglichkeiten dort drin stecken.

Koalitionspartner Peter Weiß von der CDU/CSU warnte dagegen vor Aktionismus: Bisher habe „kaum einer zur Kenntnis genommen, dass das neue Gesetz seit Januar in Kraft ist“. Denn alle fragten sich nur, wann die neue Bundesregierung kommt. „Der neue Bundesfinanzminister sollte nun einen Batzen Geld in die Hand nehmen, um die Vorzüge des neuen Gesetzes in die Öffentlichkeit zu bringen.“ Weiß äußerte allerdings Verständnis dafür, dass Tarifpartner erst die aktuellen Lohnrunden abschließen wollten, um zu sehen, welche Spielräume dann noch vorhanden seien.

Trotz des verabschiedeten Pakets bleiben noch wichtige Baustellen bestehen. In der Branche fordert man beispielsweise einhellig einen konsequenten Abbau doppelter Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung in der Anspar- wie auch Auszahlungsphase der betrieblichen Altersversorgung. Auf der Handelsblatt-Tagung nannten die Teilnehmer dies als den wichtigsten anzugehenden Missstand in der bAV.

Das Thema ist durchaus aktuell in den Regierungsparteien: Zwar ist es in letzter Sekunde aus dem neuen Koalitionsvertrag herausgestrichen worden. Als Grund gab Kapschack „Geld“ an. Den Krankenkassen würden bei einem Wegfall der doppelten Beiträge pro Jahr 2,3 Milliarden Euro fehlen. Doch sowohl Kapschack als auch Weiß von der CDU/CSU kündigten an, dass die Politiker das Problem angingen.

Außerdem monieren die Unternehmen seit Jahren einen zu hohen Abzinsungszins für Rückstellungen für Betriebsrenten in ihrer Steuerbilanz. Auch das Thema wird die neue Bundesregierung weiter beschäftigen. Weiß sagte, dass der alte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Thema aus Kostengründen nicht habe angehen wollen. „Schauen wir mal, was (der neue Bundesfinanzminister) Olaf Scholz dazu sagt.“

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