Hilfebedürftige Eltern Pflege: Kinder haften nicht mehr für ihre Eltern

Erwachsene Kinder sollen in Zukunft entlastet werden wenn hilfebdürftige Eltern nicht für die Pflege aufkommen können. Quelle: dpa

Kinder von pflegebedürftigen Eltern sowie Eltern erwachsener behinderter Kinder sollen künftig erst später finanziell einspringen müssen. Die Kosten, einen wohl dreistelligen Millionenbetrag, sollen die Kommunen tragen.

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Im Koalitionsvertrag verspricht die Bundesregierung, dass die allermeisten erwachsenen Kinder künftig nicht mehr zahlen müssen, wenn sich hilfebedürftige Eltern die Pflege nicht leisten können. Nun legt ein Gesetzentwurf zudem fest, dass Eltern erwachsener Behinderter in der Regel nicht mehr herangezogen werden, sollte das Kind etwa Anspruch auf den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder einen Gebärdendolmetscher haben. Sonst entstehe eine „verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung“, heißt es im Entwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Angehörige von Pflegebedürftigen und Behinderten sollen künftig erst ab einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr verpflichtet sein, für Eltern oder erwachsene Kinder einzustehen.

Auf die Kommunen kommen dabei wohl hohe Kosten zu; sie müssen mit Sozialhilfe einspringen. Die Bundesregierung erwartet einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr, den Städte und Gemeinden bald extra aufbringen müssen. Allerdings gibt es laut Entwurf kaum Daten: „Die Mehrkosten … sind sehr schwer zu schätzen.“ Es sei nicht bekannt, wie viele erwachsene Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlten. Werden Eltern von behinderten Erwachsenen kaum noch zum Unterhalt verpflichtet, könnten mehr als 300 Millionen Euro im Jahr zusätzlich bei den Kommunen anfallen, heißt es.

Bisher haften Kinder für ihre Eltern nach komplizierten Schlüsseln. Bei Singles sind im Jahr knapp 22.000 Euro Selbstbehalt nicht anrechenbar, bei einem Ehepaar knapp 39.000 Euro. Ähnliches gilt für Eltern, die für erwachsene Kinder mit Behinderung haften.

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