Justiz Kosten für Gerichte und Anwälte steigen

Die Gebühren in allen Bereichen sollen zulegen: Der Bundesrat hat nun nach dem Bundestag einem entsprechenden Beschluss zugestimmt.

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Das erste Mal seit August 2013 wird auch die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für Rechtsanwälte angehoben. Quelle: dpa

Verbraucher müssen bei juristischen Streitigkeiten mit höheren Kosten rechnen. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Mindestvergütung für Anwälte steigen. Nach einem Beschluss des Bundestags stimmte dem am Freitag auch der Bundesrat zu.

Bei einem Gang vor Gericht fallen Kosten für die Tätigkeit des Gerichts an sich an, aber auch etwa für Entschädigungen von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern oder ehrenamtlichen Richtern. Die Gebühren in all diesen Bereichen sollen nun steigen.
Das erste Mal seit August 2013 wird auch die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für Rechtsanwälte angehoben. Begründet wird das im Gesetz mit „erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb“ und der wirtschaftlichen Entwicklung insgesamt.
Die genauen Kosten sind im Gesetz festgehalten und richten sich bei Gerichtsgebühren nach dem Streitwert – je höher desto teurer. Bis zu 500 Euro beträgt die neue Gebühr zum Beispiel künftig 38 statt bislang 35 Euro. Eine ähnliche Tabelle gibt es auch für die Vergütung von Anwälten.

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