
Elektronische Zigaretten und E-Shishas sollen künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Bisher profitieren elektronische Zigaretten von einer Gesetzeslücke, weil sie keinen Tabak enthalten. Schwesig sagte: „E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen, denn sie sind schädlich - genauso schädlich wie ganz normale Zigaretten.“
Während der Zigarettenkonsum bei Kindern und Jugendlichen erfreulicherweise zurückgehe, sei ein Zuwachs bei den E-Zigaretten und E-Shishas festzustellen. „E-Zigaretten klingen harmlos, es sind elektronische Zigaretten mit Mango- oder Schokoladengeschmack, die sind "in" bei Kindern und Jugendlichen, aber sie sind eben auch gefährlich“, sagte Schwesig. Die Ministerin forderte eine zügige Verabschiedung des Gesetzes im Parlament.
Auch der für Verbraucherschutz zuständige Bundesminister Christian Schmidt (CSU) betonte: „E-Zigaretten und E-Shishas - egal ob mit oder ohne Nikotin - haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Die Verdampfer sind keine harmlosen Naschereien, auch wenn sie nach Schokolade, Bubble Gum oder Melone schmecken. Diese süßen Aromastoffe verschleiern die potenziellen Gefahren.“
Die wichtigsten Fakten zur E-Zigarette
Bei jedem Zug verdampft ein Brennelement ein sogenanntes Liquid. Dieses kann Nikotin in verschiedenen Konzentrationen enthalten - es gibt sie aber auch nikotinfrei. Außerdem können alle erdenklichen Aromen zugesetzt sein. Um die Illusion perfekt wirken zulassen, glüht bei manchen Modellen eine Leuchtdiode an der Spitze auf.
Wissenschaftliche Beweise gibt es nicht. Sicher ist, dass Nikotin schnell süchtig macht. Die Elektro-Kippen sind wenig erforscht, Auswirkungen möglicher Schadstoffen unbekannt, sagen Kritiker. Auch ist unklar, was dem Konzentrat beigemischt ist. Das wissen nur die Hersteller. Nachfragen bleiben mit Verweis aufs Betriebsgeheimnis unbeantwortet. Die US-Kontrollbehörde FDA fand im Jahr 2009 giftige Substanzen in Proben - darunter krebserregende Nitrosamine. Gegen eine hohe Qualität der E-Zigaretten spreche auch der variierende Nikotingehalt in den Kapseln. Auch in als nikotinfrei deklarierten Patronen konnte mitunter Nikotin gefunden werden.
Die gesundheitlichen Folgen für E-Dampfer und passive "Mit-Atmer" sind in der Wissenschaft äußerst umstritten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte zuletzt im Februar 2012 betont, dass Gefahren für Dritte „nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen“ seien. Es gebe so viele verschiedene Flüssigkeiten, die sogenannten Liquids, dass fraglich sei, was ein Nutzer im konkreten Fall tatsächlich inhaliere.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum spricht von einem erheblichen Forschungsbedarf und fordert geeignete wissenschaftliche Studien.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO forderte im Juli 2014, Rauchverbote auch auf E-Zigaretten zu übertragen - mit einer Einschränkung: Diese Empfehlung gelte nur, solange nicht belegt sei, dass der Dampf für Umstehende ungefährlich ist.
Behörden, Forscher und Politiker warnen vor möglichen Gesundheitsgefahren – sowohl für die E-Dampfer, als auch für die Passiv-Dampfer. Sie wollen die Rauchverbotszonen auch zu dampffreien Zonen machen. Zuletzt entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 4. November 2014, dass Wirte ihren Gästen weiter den Konsum von elektrischen Zigaretten erlauben dürfen - zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das strenge Nichtraucherschutzgesetz in NRW gelte nicht für die Verdampfer. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des schädlichen Zigarettenqualms vergleichbar (Az.: 4 A 775/14).
Das Oberverwaltungsgericht Münster befasste sich im September 2013 mit dem Verkauf von E-Zigaretten. Die Richter entschieden damals in einem Grundsatzurteil, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten weiterhin außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen. Die Produkte seien keine Arzneimittel. Der freie Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten ist damit nicht strafbar. Das NRW-Gesundheitsministerium hat dagegen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
E-Zigaretten erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Laut dem Portal Statista wurden im Jahr 2010 fünf Millionen Euro auf dem E-Zigarettenmarkt umgesetzt - 2013 waren es schon 100 Millionen Euro. Für 2014 werden 150 bis 200 Millionen Euro erwartet.
Das Familienministerium zitiert einen Bericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette. 11,3 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.
Nach Angaben des Ministeriums haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums die gesundheitlichen Risiken des Konsums auch von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten belegt. Darüber hinaus könne der Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Die Ergebnisse der Studien sind allerdings nicht unumstritten.