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  4. Gehalt der Kanzlerin: Warum Angela Merkel unterbezahlt ist

Kanzlerin-GehaltAngela Merkel verdient mehr

Deutsche Spitzenpolitiker wie Bundeskanzlerin Angela Merkel sind unterbezahlt, findet der Wirtschaftsverband DIHK. Zu Recht. Spitzenpersonal muss gut bezahlt werden.KOMMENTAR von Tim Rahmann 23.03.2012 - 12:14 Uhr
Bundeskanzlerin Angela Merkel arbeitet viel - und verdient vergleichsweise wenig. Foto: dpa

Angela Merkel (Grundgehalt 208.260Euro)

Sie ist der Grund der Forderung des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Hans Heinrich Driftmann sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": „Die wichtigsten Verantwortungsträger unserer Republik müssen anständig bezahlt werden. 500.000 bis 600.000 Euro für die Kanzlerin wären eine solche Größenordnung.“ Bisher verdient Merkel laut dem Bund der Steuerzahler monatlich 16.020 Euro - ohne Zulagen. Bei 13 Monatgehältern macht das für die Kanzlerin jährlich 208.260 Euro.

Foto: dpa

Joachim Gauck (199.000 Euro)

Das Staatsoberhaupt erhält etwas weniger als die Kanzlerin. Bundespräsident Joachim Gaucks jährliche Besoldung beträgt 199.000 Euro.

Foto: dpa

Die Bundesminister (167.180 Euro)

Für Merkels Kabinett sind monatlich 12.860 Euro je Minister vorgesehen. Das macht im Jahr 167.180 Euro - ohne Zulagen. Ob es sich für Bundesumweltminister Norbert Röttgen (Foto) da lohnt als Ministerpräsident nach Nordrhein-Westfalen zu wechseln?

Foto: dapd

Hannelore Kraft (199.756 Euro)

Der Wechsel für Norbert Röttgen zum Landesvater von NRW würde sich finanziell auf jeden Fall lohnen. Die amtierende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gibt auf ihrer Internetseite an, ein Brutto-Amtsgehalt gemäß Besoldungsgruppe B 11 erhöht um ein Drittel zu bekommen. Die Besoldungsgruppe beträgt in NRW 11.524,40 Euro. Schlägt man noch ein Drittel drauf sind das monatlich 15.365,87 Euro – und jährlich 199.756,31.

Foto: dpa

Bundestagsabgeordnete (103.480 Euro)

Unsere Volksvertreter im Bundestag erhalten monatlich 7.960 Euro - ohne Zulagen. Ab 2013 sollen die Diäten auf 8.252 Euro steigen. Nach derzeitigem Stand macht das jährlich 103.480 Euro.

Foto: dpa

Parlamentarische Staatssekretäre (180.310 Euro)

Sie sind die Schnittstelle von Bundestag und Ministerien. Und da sie Abgeordnete und Staatssekretäre zugleich sind, erhalten sie laut dem Bund der Steuerzahler auch zwei Gehälter. Außer dem Amtsgehalt von rund 9.890 Euro gibt es noch eine verkleinerte Diät in Höhe von 3.980 Euro. Jährlich macht das dann 180.310 Euro.

Foto: dpa

Knapp 17 Millionen Euro verdiente Volkswagen-Chef Martin Winterkorn im vergangenen Jahr. Josef Ackermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, brachte 9,4 Millionen Euro nach Hause. Zahlen, von denen 99,9 Prozent der Bürger nur träumen können. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Die CDU-Politikerin kommt auf 13 Monatsgehälter á 16.020 Euro. Hinzu kommt laut Bund der Steuerzahler eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von rund 12.271 Euro im Jahr. Merkel kommt damit für ihre Tätigkeit als Bundeskanzlerin auf rund 220.000 Euro per anno.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Natürlich kassiert die Bundeskanzlerin viel Geld. Existenzängste kennt Merkel – anders als Millionen Bundesbürger – bei ihrem Gehalt nicht. Dennoch hat Hans-Heinrich Driftmann, der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, recht. Merkel verdient mehr Geld.

Eine Verdoppelung der Bezüge wäre gerecht

Schließlich ist sie für das Wohl von 82 Millionen Bundesbürger verantwortlich. Dafür arbeitet sie sieben Tage die Woche, hat oft erst nach Einbruch der Dunkelheit Feierabend und macht weniger Urlaub als jeder andere Deutsche. In der freien Wirtschaft kommen Manager mit weniger Arbeit und Verantwortung zu deutlich größeren Gehaltschecks. Und darum geht es vor allem: Wer will, dass sich die besten Köpfe Deutschlands in der Politik engagieren, muss sie gut entlohnen.

Fachmänner und -frauen in Land- und Bundestagen, in der Staatskanzlei und im Bundeskanzleramt müssen und dürfen sich an den Besoldungen ähnlich qualifizierte Mediziner, Rechtsanwälte und Manager in der freien Wirtschaft orientieren. Das würde bedeuten, dass eine Verdoppelung der Kanzlerin-Bezüge durchaus gerechtfertigt wäre. Schließlich kommen schon Geschäftsführer eines Unternehmens mit mehr als 1000 Mitarbeitern oft auf eine halbe Million Euro im Jahr.

Das Land Rheinland-Pfalz muss seine Schulreform nachbessern und Regelungen zur Beschäftigung früherer Hauptschullehrer ändern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Bei der Schulreform hatte das Land die Hauptschulen abgeschafft und sogenannte Realschulen Plus eingeführt. Dort arbeiten tausende ausgebildete Hauptschullehrer gleichberechtigt neben Realschullehrern - werden aber schlechter bezahlt. Dagegen hatte eine Hauptschullehrerin geklagt und gleiches Geld für gleiche Arbeit verlangt.
Dieser Forderung gaben die Bundesverwaltungsrichter nicht statt. Allerdings müsse Rheinland-Pfalz es den Hauptschullehrern ermöglichen, berufsbegleitend eine Qualifikation für das Amt eines Realschullehrers zu erreichen - und damit in eine höhere Besoldungsgruppe zu gelangen. Die Hürden dafür seien bislang zu hoch angesetzt gewesen. Bis zum Beginn des nächsten Schuljahres müsse das Land reagieren, entschieden die Bundesrichter.

Foto: dpa

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und seine Richter haben eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie sollen klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren am Bundesverfassungsgericht ist nicht nur heikel, es könnte auch Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben.

Bis 2006 wurden alle Richter und Staatsanwälte nach einem bundesweiten Tarif bezahlt. Im Rahmen der Föderalismusreform sind nun die Länder für die allermeisten Angehörigen dieser Berufsgruppen zuständig. Der Bund zahlt die Gehälter für die Bundesrichter und Bundesanwälte.

Wie Beamte auch können Richter und Staatsanwälte ihr Gehalt nicht frei aushandeln. Sie haben zwar Privilegien, dürfen zum Beispiel aber nicht streiken. Das Grundgesetz schreibt daher vor, dass Beamte nach dem „Alimentationsprinzip“ bezahlt werden. Das heißt, ihr Dienstherr muss ihnen und ihrer Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren. Was das ist, sagt das Grundgesetz aber nicht genau.

In der Ordnung „R“ gibt es zehn Besoldungsgruppen, wobei die drei höchsten Stufen von einem Festgehalt ausgehen. Zwischen etwa 3.400 Euro und 11.300 Euro verdienen demnach Richter und Staatsanwälte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.

Foto: dapd

Allgemein gilt für deutsche Staatsdiener, dass sie so entlohnt werden sollen, dass sie wirtschaftlich unabhängig und entsprechend vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung.

Angestellte von Bund und Kommunen können je nach Berufsbild mit einer Bezahlung ab 1900 Euro rechnen.

Foto: dpa

Professoren sind zum Teil in die Besoldungsordnung "W" einsortiert. Die Besoldungsgruppen W1 bis W3 bringen im Bund nach Angaben des Beamtenbundes dbb Grundgehälter von etwa 3.800 Euro bis 5.300 Euro brutto, in den Bundesländern selbst gibt es leichte Abweichungen. Darüber hinaus gibt es flexible Gehaltsbestandteile.

Foto: dpa

Als Studienrat erklimmt ein Lehrer einen wichtigen Schritt: Er ist dann nämlich von dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt. Die Eingruppierung in A13 bedeutet für ihn dann eine Bezahlung zwischen etwa 3.150 Euro und 4.300 Euro im Monat.

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Im Ausland unterwegs und dort die deutschen Interessen vertreten: Ein Job im Auswärtigen Amt ist begehrt, der Posten als Botschafter ohnehin. Im höheren Dienst werden sie in den Besoldungsgruppen A15 bis B3 eingeordnet. Das bedeutet eine Bezahlung von etwa 4.700 Euro bis 6.600 Euro im Monat.

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Der Job als Arzt ist aufreibend, gerade im Krankenhaus. Wenn es einer der „Götter in weiß“ dann aber mal bis zum Chefarzt gebracht hat, dann gibt es mit A14 eine Eingruppierung in den höheren Dienst. Zwischen etwa 3.300 Euro bis 4.700 Euro im Monat liegt dann der Verdienst.

Foto: dpa

Krankenpfleger im Staatsdienst sind zum Beispiel zusammen mit Brandmeistern oder dem Feldwebel in der Gruppe A7 des mittleren Beamtendienstes einsortiert. Bundesbeamte könnten demnach zwischen etwa 2.000 und 2.500 Euro brutto im Monat verdienen. Es gibt für diese Berufsgruppen weitere Aufstiegsmöglichkeiten in höhere Besoldungsgruppen.

Foto: dpa

Eingeordnet in den mittleren Beamtendienst sind unter anderem Lokomotivführer. Sie steigen bei der Eingruppierung A6 mit etwa 1.800 Euro ein und können in dieser Gruppierung bis zu etwa 2.200 Euro brutto im Monat verdienen. Beamte können hier aber auch noch zum Oberlokomotivführer oder Hauptlokomotivführer aufsteigen.

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Zum Teil sind auch die Schaffner der Deutschen Bundesbahn noch Beamte. Dann müssen sie sich allerdings mit der niedrigsten Eingruppierung begnügen. Je nach Alter erhalten sie in „A2“ zwischen 1.600 Euro und 1.900 Euro. Zumindest gibt es hier noch die generelle Aussicht auf eine Beförderung in eine höhere Gruppe. A2 sind übrigens auch Aufseher und Wachtmeister. Der sogenannte einfache Dienst reicht von Gruppe A2 bis A5. In der höchsten Stufe dort gibt es immerhin schon etwa 2.100 Euro brutto im Monat.

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Ob Geige, Gitarre und Klavier: In Musikschulen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene die verschiedensten Musikinstrumente lernen. Der Leiter einer Musikschule mit Berufserfahrung, angestellt bei einer Kommune, verdient 3958,12 Euro.

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Sie sind die Mädchen für alles: Mähen Rasen, reparieren Klassenzimmer oder schlichten Streits. Ohne einen Hausmeister kommt keine Schule aus. Ein Schulhausmeister mit Berufserfahrung verdient 2288,12 Euro.

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Oft mit Warnweste, selten mit Streikweste: Müllwerker sind in jeder Stadt zu sehen. Kommunen zahlen ihren Müllwerker nach zehn Jahren im Job derzeit 2158 Euro.

Foto: AP

Qualifizierte Erzieher fehlen. Aus diesem Grund gibt es in ganz Deutschland zu wenig Hort- oder Betreuungsplätze für Schüler. Vielleicht liegt es auch an der Bezahlung: Nach sieben Jahren Berufserfahrung verdient ein Erzieher, angestellt bei einer Kommune, 2619 Euro.

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Datenbankverwalter verdienen da schon deutlich besser. Sie können bei Berufserfahrung mit bis zu 3014,68 Euro rechnen.

Foto: CLARK/obs

Werden Politiker gut/ besser bezahlt, kann der Bürger zudem zumindest darauf hoffen, dass Politiker unabhängig entscheiden und mit Lobbyisten und Wirtschaftsbossen auf Augenhöhe reden, nicht aber die Grenze des Anständigen überschreiten. Auch wenn der Ex-Bundespräsident Christian Wulff seinen Politik-Kollegen keinen Gefallen getan. Wer glaubt, dass Politiker per se käuflich seien, irrt. Eine gute Entlohnung ist der beste Garant für unabhängige Politik.

Apropos Wulff: Der Ex-Bundespräsident stand im Kreuzverhör der Kritik als bekannt wurde, dass er seinen Ehrensold erhält. Bis zu seinem Lebensende kassiert Wulff nun jährlich 200.000 Euro.

Auch andere Spitzenpolitiker würden bei einem Ausscheiden weich fallen. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister knapp 58.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf rund 174.000 Euro steigen.

Auch wenn die Übergangsgelder ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet werden, bleiben sie ein üppiges Polster, wovon viele in der Privatwirtschaft nur träumen können.

Großer Reformbedarf

Besonders großzügig sind zudem die Ruhegehaltsregelungen gefasst. Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, kann sich über eine Pension von rund 3567 Euro pro Monat freuen. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 308 Euro monatlich bis maximal rund 9227 Euro.

Hier gibt es Reformbedarf. Eine deutliche Erhöhung der Bezüge der Bundeskanzlerin und der deutschen Spitzenpolitiker dürfte nur einhergehen mit einer Verkürzung des Übergangsgeldes und Einbußen bei der Altersvorsorge.

Maximal ein Jahr lang Übergangsgeld wäre vollkommen ausreichend. Ein guter Vorschlag kommt vom Bund der Steuerzahler. Die Kontrolleure der Staatsausgaben schlagen vor, dass ein Jahr als Minister einen Anspruch von einem Monat Übergangsgeld auslöst. Aber: Bei extrem kurzen Amtszeiten sollte eine Monatszahlung nicht überschritten werden.  

Fazit: Wer viel leistet, sollte gut entlohnt werden. Die Bundeskanzlerin hätte eine Gehaltserhöhung verdient; Politiker, die nach einem kurzen Gastspiel ausscheiden, sollten hingegen nicht jahrelang alimentiert werden.

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