Karlsruhe Rechtsreferendarin scheitert mit Eilantrag gegen Kopftuchverbot

Der Eilantrag einer Juristin gegen ein Kopftuchverbot wurde abgelehnt. Die Karlsruher Richter entschieden dies aufgrund der staatlichen Neutralitätspflicht, an die sich Repräsentanten staatlicher Gewalt halten müssen.

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Für das Bundesverfassungsgericht wiegt das staatliche Neutralitätsgebot in diesem Fall schwerer als die persönliche Religionsfreiheit. Quelle: dpa

Karlsruhe Eine Juristin ist mit einem Eilantrag gegen ein Kopftuchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einer vorläufigen Abwägung gaben die Karlsruher Richter der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit der Rechtsreferendarin. „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Das hessische Justizministerium hatte der Juristin verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch Gerichtsverhandlungen zu führen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Karlsruhe sah darin nur einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Der weit überwiegende Teil der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften sei von dem Verbot nicht berührt. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Muslimin wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt geben (Az. 2 BvR 1333/17).

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