Berlin Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule der Hauptstadt mit Kopftuch unterrichten wollte. Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht am Mittwoch überraschend klar das Berliner Neutralitätsgesetz. Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, die Klage unbegründet, sagte Richter Arne Boyer. Eine Berufung ist möglich.
Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Gesetz kenne.
Die Lehrerin war einen Tag an einer Grundschule und wurde dann wegen ihres Kopftuchs einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie ist derzeit in Elternzeit.
Die Klägerin kam nicht zur Urteilsverkündung. Ihre Anwältin sagte, über eine Berufung werde sie erst mit ihrer Mandantin beraten. Vertreter des Senats waren ebenfalls nicht im Gerichtssaal.
Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) hatten vorab bekräftigt, an dem Gesetz festzuhalten. Der Grünen-Koalitionspartner hingegen fand das Gesetz zuletzt nicht rechtskonform. Die Linke ringt noch um eine Position.
Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung hatte es noch nach einer Niederlage für den Senat ausgesehen. Am Mittwoch betonte Richter Boyer, die Kammer halte das Neutralitätsgesetz für richtig. Jede religiöse Person dürfe in Berlin unterrichten, es aber nicht nach außen zeigen. Die Religionsausübung trete hinter das Gesetz zurück.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus. In den Bundesländern wird Thema unterschiedlich gehandhabt.