Kükentötungen Brütereien dürfen töten

Kükenbrüter töten jedes Jahr Millionen männliche Embryonen. Damit verstoßen sie nicht gegen das Tierschutzgesetz, wie ein Oberverwaltungsgericht jetzt urteilte. Die NRW-Regierung hatte das Kükentöten verbieten wollen.

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In der Legehennenzucht sind männliche Embryos überflüssig. Deswegen werden jedes Jahr Millionen von ihnen getötet. Quelle: dpa

Münster Die umstrittene Praxis, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten, verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden. Das OVG bestätigte damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung.

Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, teilte der Senat mit. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien aber mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden, so die Urteilsbegründung. Revision ließ das OVG nicht zu .

Zwei Kükenbrütereien aus Ostwestfalen hatten in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen einen Erlass der rot-grünen NRW-Landesregierung aus dem Jahr 2013 geklagt und Recht bekommen. Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) wollte das Töten von männlichen Küken aus wirtschaftlichen Gründen per Erlass stoppen und ging in die nächste Instanz.

Die Bundesregierung lehnt ein Verbot ab und setzt auf eine technische Lösung, bei der männliche Embryos vor dem Brüten aussortiert werden.

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