Wie die WirtschaftsWoche berichtet, prüften die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in dem Zeitraum rund 63.000 Unternehmen und befragten 523.000 Personen.
Wie das Bundesfinanzministerium der WirtschaftsWoche weiter erklärte, handelt es sich dabei um „Verstöße aufgrund der Nichtgewährung der Mindestlöhne beziehungsweise Mindestarbeitsbedingungen und die Aufzeichnungs- und Meldepflichten“. Dabei hätten sich die Beamten in der ersten Hälfte von 2015 noch zurückgehalten und auf das Prinzip „Aufklären statt Ahnden“ gesetzt.
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