Ministererlaubnis Gabriel legt sich mit Oberlandesgericht an

Wirtschaftsminister Gabriel geht im Fall Edeka gegen das Oberlandesgericht Düsseldorf vor. Die Richter hatten seine Ministererlaubnis für die Fusion mit Tengelmann abgelehnt

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„Ich habe mich entschieden, vollumfänglich Rechtsmitteln einzulegen“, sagt SPD-Chef Sigmar Gabriel. Quelle: dpa

Berlin Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel geht mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Aussetzung seiner Erlaubnis für die Supermarktkettenfusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann vor. Gegen den Richterspruch sei beim Bundesgerichtshof sowohl eine Nichtzulassungsbeschwerde als auch eine sogenannte zulassungsfreie Rechtbeschwerde eingereicht worden, teilte das Wirtschaftsministerium am Montag mit.

„Ich habe mich entschieden, vollumfänglich Rechtsmitteln einzulegen“, erklärte Gabriel. Er begründete sein Vorgehen mit dem Kampf für die 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann und die Arbeitnehmerrechte der dortigen Mitarbeiter.

Wann der Bundesgerichtshof über die Beschwerden entscheidet, ist noch offen. „Eine Frist für die Entscheidung gibt es nicht“, erklärte das Wirtschaftsministerium. Beide Beschwerden wenden sich dagegen, dass das Düsseldorfer Oberlandesgericht keine Rechtsmittel gegen seinen Spruch zugelassen hatte.

Gabriel hatte ein rechtliche Vorgehen gegen den Richterspruch am Wochenende in einem ARD-Interview bereits angekündigt. „Wir glauben schon, dass wir gute Argumente haben“, sagte er. Durch die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka würde kein Supermarkt-Riese entstehen, sondern es bliebe noch genug Wettbewerb. Der SPD-Chef hatte mit seiner Ministererlaubnis die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Branchenführer Edeka gestattet und damit ein Verbot durch das Bundeskartellamt aufgehoben.

Das OLG Düsseldorf erklärte die Sondergenehmigung in einer Eilentscheidung indes für rechtswidrig und setzte sie zunächst außer Kraft. Das endgültige Urteil steht aber noch aus. Edeka hat gegen den vorläufigen Entscheid des OLG bereits Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.

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