
Berlin Die Pflegeberufe sollen attraktiver werden. Der Bundestag verabschiedete dazu am Donnerstag nach jahrelanger politischer Diskussion eine Reform der Pflegeausbildung. Das Gesetz sieht vor, dass zunächst eine zweijährige fächerübergreifende Ausbildung angeboten wird.
Danach entscheiden die Auszubildenden, ob sie im dritten Jahr die generalistische Ausbildung mit einem bestimmten Schwerpunkt fortsetzen und den Abschluss der „Pflegefachfrau“ beziehungsweise des „Pflegefachmanns“ erwerben wollen. Sie können aber auch im Bereich der Kinderkranken- oder der Altenpflege einen klassischen Abschluss machen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben.
Fachkräfte mit generalistischer Ausbildung sollen künftig in allen drei Berufsfeldern einsetzbar sein. Das Gesetz gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden. Die in mehreren Bundesländern noch üblichen Schulgebühren im Pflegesektor fallen weg und es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Finanziert wird die neue Pflegeausbildung gemeinsam durch Länder, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeversicherung.
Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) sagte, die Reform sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Davon profitierten vor allem Frauen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, es werde eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die die Pflegekräfte besser auf die veränderten Anforderungen vorbereite und mehr Berufs- und Aufstiegschancen biete.