Öffentliche Verschwendung Bundesrechnungshof rügt teure Fehler der Bundeswehr

Ob die IT-Systeme der Fregatte, das Training der Kampfpiloten oder beim Straßenbau. Der Rechnungshof listet Fälle, wo Millionen verschwendet werden.

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Bundeswehr: Rechnungshof rügt Fehler im Projektmanagement Quelle: dpa

Berlin Schlechtes Management kommt den Steuerzahler teuer zu stehen: Der Bundesrechnungshof wirft der Bundeswehr bei der Modernisierung von IT-Systemen ihrer Fregatten Fehler im Projektmanagement vor. Wegen dieser Fehler habe sich die Modernisierung um Jahre verzögert.

Mit der Folge, dass das Upgrade der Computer, mit denen Radaranlagen und Waffen auf den Kriegsschiffen gesteuert werden, 30 Millionen statt sechs Millionen Euro kostete – pro Schiff. „Die Bundeswehr hat die Verfünffachung der Kosten mitverursacht“, sagte Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofs (BRH).

Der BRH bemängelt im zweiten Teil seines jährlichen Prüfberichts an den Bundestag weitere Verschwendungsfälle im Bereich der Bundesministerien. Außer der Bundeswehr kritisieren die Rechnungsprüfer auch Millionen-teure Fehler im Verkehrsministerium, der Steuerverwaltung und im Gesundheitsministerium.

Im Fall der IT für die Kriegsschiffe hatte die Bundeswehr ihre Anforderungen an die neue Software im Vertrag nur unzureichend beschrieben. Zudem fehlte laut BRH ein Qualitätsmanagement. Wegen der mangelhaften Vertragsgestaltung konnte die Bundeswehr die Mehrkosten nicht der Firma anlasten.

Die Bundeswehr habe zudem vereinbart, wesentliche Bestandteile des IT-Systems erst nach der Abnahme zu testen. Sie hatte deshalb Software schon bezahlt, die nicht ihren Anforderungen genügte. „Gerade bei so komplexen Vorhaben ist es wichtig, dass die Bundeswehr genau plant und steuert“, sagte Scheller. „Bevor sie eine Leistung abnimmt, muss sie sicherstellen, dass sie auch funktioniert“, verlangte er. Bei der Bundeswehr sei es immer wieder zu ähnlichen Mängeln in der Vertragsgestaltung gekommen.

Auch beim Training ihrer Eurofighter-Piloten könnte die Bundeswehr die Effizienz steigern, meinen die Rechnungsprüfer des Bundes. Nach den Nato-Regeln müssen Kampfpiloten jährlich 180 Flugstunden absolvieren. 40 davon dürfen auf Flugsimulatoren stattfinden.

Laut BRH kämen nur wenige Eurofighter-Piloten auf 180 Flugstunden, weil zu wenige Eurofighter zur Verfügung standen. Aber, bemängelt der BRH: Kein Pilot hatte im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 mehr als 30 Stunden am Simulator geübt. Insgesamt habe die Luftwaffe im letzten Jahr zwar 900 Simulator-Flugstunden bestellt und bezahlt; einen großen Teil dann aber ungenutzt verfallen lassen.

„Die Bundeswehr muss alle Möglichkeiten nutzen, ihre Kampfpilotinnen und Kampfpiloten einsatzfähig zu halten“, sagte Scheller. Dazu gehöre auch die Nutzung von Simulatoren. Das Verkehrsministerium wiederum kritisiert der BRH für Verschwendung beim Straßenbau. Der Tunnel Frasdorf an der A8 etwa sei beim Ausbau mit einem Seitenstreifen versehen worden: Diesen hält der Rechnungshof angesichts des Verkehrsaufkommens nicht für notwendig: 6,7 Millionen Euro hätte das Ministerium sparen können.

Ebenso überflüssig finden die Rechnungsprüfer den Ausbau der B 303: Das Ministerium solle auf den vierstreifigen Ausbau der Ortsumfahrung Schirnding nahe der tschechischen Grenze verzichten und 33 Millionen Euro einsparen: Die Ortsumfahrung könne schon heute erheblich mehr Verkehr aufnehmen als dort vorbei kommt.

Der Rechnungshof will aber nicht nur Geld einsparen, sondern es gelegentlich auch sinnvoll ausgegeben sehen. Zum Beispiel für mehr Lkw-Parkplätze. Das Verkehrsministerium solle entsprechenden Druck auf die Straßenbauverwaltungen der Länder ausüben und kontrollieren, dass diese wirtschaftlich planten. Auch solle das Verkehrsministerium darauf achten, dass die Länder nicht Millionenkosten auf den Bund abwälzen, und zu viel gezahltes Geld von den Ländern zurückfordern.

In der Steuerverwaltung kritisiert Scheller ebenfalls einmal mehr fehlende Kontrollen, wiederum beim Eintreiben der Umsatzsteuer. Das Bundesfinanzministerium solle endlich für elektronischen Datenabgleich sorgen, um Rechtsanwälte und Sachverständige bei Dienstleistungen an das Ausland kontrollieren zu können: „Gemessen am Umsatzvolumen von 126 Milliarden Euro im Jahr 2015 stellt dies ein erhebliches steuerliches Risiko da“, so die Prüfer.

Im Gesundheitswesen wiederum fordert Scheller die Krankenkassen auf, kieferorthopädische Behandlungen auf ihren Nutzen hin zu untersuchen. Die Kassen hätten keinen Überblick, ob die eine Milliarde Euro, die sie jährlich dafür ausgeben, wirklich den Patienten nutze. „In anderen Leistungsbereichen der Krankenkassen muss der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein“, sagte Scheller und forderte dies auch für die Kieferorthopädie.

Zudem sollten Kassenärzte regelmäßig nachweisen müssen, dass sie haftpflichtversichert sind, meint Scheller. Im Falle von Behandlungsfehlern dürfe es nicht sein, dass geschädigte Patienten ihre Ansprüche mangels Versicherungsschutzes des Arztes nicht durchsetzen könnten. „Der Patient muss geschützt sein“, verlangt Scheller.

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