Polizei "Kontrolle von Dieselfahrverboten unmöglich"

Kontrolle von Dieselfahrverboten

Am Donnerstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten. Sollten die Verbote kommen, stellt sich eine Frage: Wer kontrolliert das? Die Polizei wiegelt im Voraus ab.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt vor „unrealistischen Erwartungen an die Polizei“ im Zusammenhang mit den drohenden Dieselfahrverboten in Innenstädten. „Wegen der angespannten Personalsituation bei der Polizei“, sagte Arno Plickert, Geschäftsführender Bundesvorstand der GdP, „wird eine flächendeckende Kontrolle von Dieselfahrverboten unmöglich sein.“

Am 22. Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten. Die Ordnungsämter der Städte können solche Kontrollen bislang jedoch nicht übernehmen, weil sie nur geparkte Autos kontrollieren dürfen.

Wenn das Gericht grünes Licht gibt, müsste die Polizei in etlichen Städten Autos anhalten und überprüfen, ob es sich um Dieselfahrzeuge handelt und welche Schadstoffklasse sie haben. Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers des Städtetages, Helmuth Dedy, können „diese Einfahrverbote weder Polizei noch kommunale Ordnungskräfte bisher wirksam kontrollieren.“

Abhilfe schaffen könnte eine Gesetzesänderung, über die nach Informationen der WirtschaftsWoche im NRW-Innenministerium nachgedacht wird: Ordnungsämter könnten in die Lage versetzt werden, auch den fließenden Verkehr zu überwachen. Erstmals könnten dann Ordnungsamt-Mitarbeiter Autos stoppen und sich die Fahrzeugpapiere vorlegen lassen. Ein Ministeriumssprecher erklärte auf Anfrage, dass Ordnungsämter etwa bei Geschwindigkeitskontrollen bereits ermächtigt seien, den fließenden Verkehr zu überwachen. Es gebe „im Moment keine Planungen“ dies auch auf mögliche Dieselfahrverbote auszuweiten.

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