Q&A zum Streikverbot für Beamte Zeitgemäß oder überholt?

Wenn ein beamteter Lehrer statt zur Schule zum Warnstreik geht, bekommt er Probleme mit dem Dienstherrn. Ob das Streikverbot für alle Beamte gelten muss, ist eine der Fragen, mit der sich jetzt das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

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Verbeamtete Lehrer, die an Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilnahmen, bekamen anschließend disziplinarische Strafen. Dagegen klagen sie nun. Quelle: dpa

Karlsruhe Arbeitnehmer können sich zusammenschließen, um ihre Interessen zu vertreten. Das schließt das Recht auf Streik ein. Beamte dürfen ihre Arbeit dagegen nicht niederlegen. Ob das auf Dauer so bleibt, ist unklar. Denn Druck kommt nicht nur von einem Teil der Betroffenen. Die Europäische Menschrechtskonvention gesteht Beamten ein Streikrecht zu, die nicht hoheitlich tätig sind.

Warum befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema?
Verhandelt werden Fälle von Lehrern aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie hatten sich an Protesten oder Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beteiligt und dafür disziplinarische Strafen bekommen. Die Lehrer sind daraufhin den Klageweg gegangen.

Wie ist die rechtliche Grundlage?
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 27. Februar 2014 ausführt (BVerwG 2 C 1.13), gilt für alle Beamten unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich ein statusbezogenes Streikverbot von Verfassungsrang (Paragraf 33 Absatz 5 Grundgesetz). Für Staat und Beamte gelte ein besonderes gegenseitiges Verhältnis aus Rechten und Pflichten. Das Streikverbot ist auch in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern festgeschrieben. Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben, ausgenommen Krankheit. (Paragraf 96 Bundesbeamtengesetz und z.B. Paragraf 67 Niedersächsisches Beamtengesetz).

Was steht in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und was sagt der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof?
In Artikel 11 bestimmt die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht jeder Person, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und zusammenzuschließen sowie Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten. Diese Rechte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gesetzlich eingeschränkt werden, etwa zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zum Schutz der Freiheit anderer. Ausnahmen für Angehörige von Streitkräften, Polizei und Staatsverwaltung sind möglich.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entnimmt Artikel 11 das Recht der Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen und Streik. Schulen sieht er nicht als Staatsverwaltung im engeren Sinne an. Das Bundesverwaltungsgericht sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, den Widerspruch zwischen EMRK und dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf der einer Seite und der deutschen Rechtslage auf der anderen Seite aufzulösen.

Wie argumentiert die GEW?
Die GEW, die sich mit Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für das Streikrecht der Beamten einsetzt, beruft sich auf das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht. Sie fordert, das Streikverbot auf Beamte mit rein hoheitlichen Aufgaben zu begrenzen. Das Beamtenrecht solle entsprechend weiterentwickelt werden und die Treuepflicht neu interpretieren. Der DGB verweist darauf, dass viele Beamte auch in inzwischen privatisierten Unternehmen wie Post und Telekom tätig sind.

Was ist Position des Innenministeriums?
Die Bundesregierung stemmt sich einer Aufweichung des Streikverbots entgegen. Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke (CDU) nannte das Streikverbot kürzlich bei der Jahrestagung des dbb beamtenbund und tarifunion, der das Streikverbot unterstützt, unverzichtbar. Das Beamtenrecht würde bei einem Streikrecht seine innere Logik verlieren. Die Bürger vertrauten darauf, dass der Staat rund um die Uhr handlungsfähig sei. Das gehöre zum Gesamtpaket, für das sich ein Beamter zu Beginn seiner Laufbahn entscheide.

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