Rechtsextremismus Rechte Gewalt – und nun?

Mehr als 1.000 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber gab es in Deutschland 2015. Und trotzdem finden die Justizminister keine Lösung, um extremistische Gewalt zu verhindern. Ideen gibt es einig.

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Mehr als 1.000 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber gab es in Deutschland 2015. Quelle: dpa

Berlin Es ist Zufall, dass der von Justizminister Heiko Maas einberufene Justizgipfels zusammenfällt mit einem wichtigen Urteilsspruch am Landgericht Hannover. Am Donnerstag verurteilte das Gericht Dennis L., Sascha D. und Saskia B. zu acht, sieben und vier Jahren Haft. Zuvor hatten sie gestanden, am Morgen des 28. August 2015 einen Brandsatz in das Kinderzimmer einer Asylunterkunft in Salzhemmendorf geworfen zu haben. Es gab nur deshalb keine Verletzte, weil der elfjährige Alwin in dieser Nacht bei seiner Mutter im Nebenzimmer schlief, die Familie aus einem Fenster vor den giftigen Dämpfen fliehen konnte.

In diesem Fall wurden die Täter gefasst und verurteilt. Die Signalwirkung des Urteils am Tag des Justizgipfels dürfte Maas am Donnerstag gefreut haben. Was aber ist mit den Tätern der anderen, laut Bundesjustizministerium mehr als 1.000 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber im vergangenen Jahr? Wie extremistische Gewalt verhindert und besser verfolgt werden kann, darüber berieten am Donnerstag Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und seinen Länderkollegen in Berlin.

Zwar betonten alle Beteiligten im Anschluss an das Treffen, sie wollen ihr Vorgehen gegen extremistische Gewalt - egal ob rechts, links oder islamistische motiviert - verschärfen. Konkrete Maßnahmen präsentierten die Justizminister allerdings nicht. Stattdessen finden sich in der gemeinsamen Abschlusserklärung allerhand Lösungsansätze, die bis zum nächsten Treffen der Justizminister beraten werden sollen. Das Treffen sei erst „ein Anfang“, betonte Maas.

In Zukunft wollen Bund und Länder die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unter einander und mit dem Generalbundesanwalt weiter vertiefen, damit extremistische Netzwerke frühzeitig erkannt werden können, heißt es unter anderem in der gemeinsamen Abschlusserklärung. Schlechte Vernetzung unter den Ländern war etwa ein Grund, weshalb die NSU-Terrorzelle so lange unentdeckt bleiben konnte. Die Minister wollen zudem prüfen, ob Bund und Länder angesichts des starken Anstiegs der Fälle mehr Personal brauchen. Auch die Erfassung der Straftaten durch Bund und Länder solle besser koordiniert werden. Kriminologen kritisieren immer wieder die mangelhafte Übersichtlichkeit der Statistiken von Polizei und Justiz. So erfasst die Justiz die Fälle primär nach Delikten – wie etwa Sachbeschädigung oder Körperverletzung – und nicht nach dem Motiv des Täters.


Der kleinste gemeinsame Nenner

Besondere Sorgen bereitet den Justizministern der starke Anstieg von Hasskriminalität im Netz. Das Problem: Im Internet ist es für die Ermittlungsbehörden besonders schwer die Täter zu fassen. Der Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, will deshalb die Anbieter von Social Media-Plattformen stärker als bisher zur Mithilfe zwingen. Er setze sich dafür ein, dass Ermittlungsbehörden von den Plattformen Auskunft über die Identität der Täter verlangen können. Außerdem solle es eine Dokumentationspflicht für Social Media-Anbieter geben, damit strafrechtlich relevante Postings. Das erfordere unter Umständen eine Änderung des Telemediengesetzes, sagte Heilmann.

Zudem sei auch eine technische Aufrüstung der Strafverfolgungsbehörden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro nötig, etwa um Verschlüsselungstechniken nicht zum unüberwindbaren Hindernis für Ermittler werden zu lassen, sagte Heilmann.

Die Abschlusserklärung ist nur der kleineste gemeinsame Nenner dessen, was die Länder im Vorfeld des Gipfels gefordert hatten. Wie eine Umfrage des Handelsblatts unter allen Justizministerien Ländern ergab, halten einige Länder weitere Änderungen für dringend geboten. So hatte etwa der Justizminister von Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger (SPD) eine sogenannte „Buttonlösung“ für Hasskommentare gefordert. So soll es den Opfern von Hasskommentaren in Sozialen Netzwerken mit einem Klick möglich sein soll, das Löschen des Kommentars zu beantragen. Die Justizminister aus Niedersachsen, Thüringen und Hamburg forderten, dass es den Opfern von rechtsradikalen Kommentaren ermöglicht werden soll, die Identität der Täter schnell zu ermitteln. Doch dem Auskunftsanspruch gegen die Dienstanbieter stehe derzeit noch das Telemediengesetz entgegen, kritisieren die Minister und fordern es entsprechend zu ergänzen.

Der wiederholt geäußerten Forderung nach einer Änderung des Telemediengesetzes wiedersprach am Donnerstag der Verband der Internetwirtschaft, eco. „Die Strafverfolgungsbehörden können bereits nach dem bestehenden Telemediengesetz die Identität des Täters vom Provider erfahren und entsprechende Schritte einleiten.“, warnte Vorstandsmitglied Oliver Süme. Aus gutem Grund sei dieser Anspruch den Ermittlungsbehörden vorbehalten und dürfe nicht zum Jedermanns-Recht ausarten.

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