Rente: Wie hoch ist das Renteneintrittsalter?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) forderte im Juli 2025 eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und brachte damit eine Debatte über eine Rente mit 70 ins Rollen. Neben dem CDU-Sozialflügel und den Sozialverbänden kritisierte auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Vorschlag. Doch ab wann dürfen Arbeitnehmer heute in Rente gehen? Für wen gilt welches Renteneintrittsalter – und was ist eigentlich mit der Rente ab 63?
Für knapp ein Jahrhundert lag die sogenannte Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, durften Angestellte seit 1913 und Arbeiter seit dem ersten Weltkrieg statt mit 70 Jahren bereits mit 65 in Rente gehen. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre erhöht. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag dabei jedoch meist unter der Regelaltersgrenze, wie Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen.
Die Rentenreform 1972 weitete die Möglichkeiten von Vorruhestand und Frühverrentung erheblich aus, dadurch sank das durchschnittliche Eintrittsalter stark, erklärt das Bund-Länder-Demografieportal. Nach einem erneuten Anstieg in den 80er-Jahren sank das durchschnittliche Renteneintrittsalter in den 1990ern erneut. Dieser Trend wurde jedoch durch die Einführung von finanziellen Abschlägen ab 1997 umgekehrt. 2022 lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei 64,4 Jahren.
Wie ermittle ich mein Renteneintrittsalter?
Bis 2023 stieg die Regelaltersgrenze um einen Monat jährlich. Dies betraf die Geburtenjahrgänge ab 1947. Seit 2024 wird sie jedes Jahr um zwei Monate angehoben. Davon sind die Jahrgänge ab 1959 betroffen. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt also die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Renteneintrittsalter: Tabelle
Die Regelaltersrente bezeichnet den Renteneintritt mit der Regelaltersgrenze. Doch es gibt weitere Formen der Altersrente. Auch ein Renteneintritt vor (oder nach) der Regelaltersgrenze ist möglich. Wer vorher in Rente gehen will, muss mindestens 63 Jahre alt und langjährig versichert sein, also eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben. In der Regel ist dann mit Abschlägen zu rechnen – für jeden Monat früher entfällt ein Abschlag von 0,3 Prozent. Auf ein Jahr gerechnet sind das 3,6 Prozent der Regelrente. Die Abschläge gelten für den gesamten Zeitraum der Rente.
Wer kann mit 63 in Rente gehen?
Ausnahmen gibt es bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für schwerbehinderte Menschen und für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Besonders langjährig Versichert ist, wer eine Versicherungszeit von 45 Jahren erreicht hat. Jahrgänge bis 1953 konnten die abschlagsfreie „Rente mit 63“ in Anspruch nehmen. Ab dem Jahr 2016 wurde die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente jedoch schrittweise um zwei Monate pro Jahr angehoben. Davon sind die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 betroffen. Somit gilt für besonders langjährige Versicherte ab Jahrgang 1964 eine abschlagsfreie Altersgrenze von 65 Jahren. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es also nicht mehr.
Rente nach 45 Jahren: Tabelle
Auch für schwerbehinderte Menschen, also ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent, wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1963 steigt das Alter für eine Abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre, ab dem Jahrgang 1964 gilt dann die Grenze von 65. Mit Abschlägen können die Jahrgänge von 1952 bis 1963 frühestens zwischen 60 und 62 Jahren in Rente gehen, diese Grenze steigt parallel zur Altersgrenze für abschlagsfreie Rente. Ab dem 1964er Jahrgang gilt dann: wer Abschläge in Kauf nimmt, kann mit 62 in Rente gehen.
Ein weiterer Sonderfall sind die langjährig unter Tage beschäftigten Bergleute. Wer mindestens 60 Jahre alt ist und mindestens 25 Jahre lang ständig unter Tage gearbeitet hat, hat Anspruch auf diese Rentenleistung. Auch für diese wird das Rentenalter jedoch schrittweise auf 62 Jahre angehoben.
Wer länger arbeiten möchte als die Regelaltersgrenze nahelegt, darf auch später in Rente gehen. Das wirkt sich positiv auf das Rentenkonto aus: pro Monat entfällt ein Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich dazu werden die weiter eingezahlten Beiträge auf die Rente gerechnet.
Sind die letzten Jahre vor der Rente wichtig?
Dass die letzten Jahre vor der Rente besonders wichtig wären, sei ein Irrtum, so die Deutsche Rentenversicherung. Denn die Höhe der Rente basiert auf den Einzahlungen über die gesamte Versicherungszeit. Die letzten Jahre wirken sich nur dann besonders stark auf die Rente aus, wenn dort besonders viel verdient wurde.