Steuern Bundestag beschließt niedrigere Mehrwertsteuer für E-Paper

Elektronische Zeitungen und Zeitschriften werden demnächst mit einer niedrigeren Mehrwertsteuer besteuern. Der Branchenverband begrüßt die Entscheidung.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Digitale Zeitungen und Zeitschriften sollen demnächst mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Quelle: dpa

Für elektronische Zeitungen und Zeitschriften, sogenannte E-Paper, soll die Mehrwertsteuer in Deutschland von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Das geht aus dem umfangreichen Jahressteuergesetz hervor, das der Bundestag am Donnerstag mit vielen Einzelregelungen verabschiedet hat. Die ebenfalls nötige Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßte die damit nun hergestellte steuerliche Gleichbehandlung elektronischer und gedruckter Presseprodukte. VDZ-Präsident Rudolf Thiemann hob hervor: „Mit dieser Entscheidung stärkt der Bundestag unsere freie und vielfältige Presselandschaft. Insbesondere freuen wir uns, dass die Abgeordneten den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt haben. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%