Steuerrecht Der Steuer-Wahnsinn eskaliert

Mit einem überraschenden Urteil zwingt der Bundesfinanzhof Tausende Fleischer, Bäcker und Pizzadienste zu hohen Nachzahlungen – und dokumentiert den Wahnsinn unserer verkommenen Fiskalordnung. Arbeitsplätze drohen auf der Strecke zu bleiben.

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Lemgoer Kohlhaas - Richard Nier, 56, betreibt drei Fleischereien und kämpft um steuerliche Gerechtigkeit Quelle: Stefan Kröger für WirtschaftsWoche

Am Anfang war der Betriebsprüfer. Der Beamte vom Finanzamt kontrollierte die Bücher von Fleischer Richard Nier und stieß auf Rechnungen für Außer-Haus-Lieferungen. Darauf waren für Suppen, Schnitzel und sonstige Speisen sieben Prozent Mehrwertsteuer veranschlagt. Zu Unrecht, meinte der Beamte – und damit begann für den Handwerker aus Lemgo eine fast zehnjährige Odyssee.

Der Steuerprüfer stieß sich daran, dass der Fleischer zu seinen Produkten gelegentlich auch Teller und Tische mitlieferte, worauf ja der volle Mehrwertsteuersatz zu entrichten sei. „Wie gehe ich mit 100 Liter Gulaschsuppe und ein paar Tellern um?“, fragte daraufhin Nier und schlug vor, die Rechnungen aufzuspalten: 7 Prozent für die Suppe und 16 Prozent für die Teller, denn als der Streit entbrannte – im Jahr 2003 mit Blick auf den Zeitraum 1998 bis 2002 –, war das noch der volle Mehrwertsteuersatz. Der Prüfer zuckte mit den Schultern, so erinnert sich der Metzger noch immer empört, und ein paar Tage später kam der Bescheid vom Finanzamt: 16 Prozent auf alle Lieferungen, bei denen Teller im Spiel waren.

Der Mehrwertsteuer-Irrsinn der EU
Eine Ein-Euro-Münze liegt über Europa auf einem beleuchteten Globus Quelle: dpa
Ein Teller Pappardelle mit Bolognesesauce Quelle: AP
Skispringer laufen mit ihren Brettern vor der Vogtland-Schanze. Quelle: dpa/dpaweb
Seilbahngondel "Gletscherjet" in Kaprun Quelle: AP
Eine Frau dekoriert Schokoladenweihnachtsbäume Quelle: dpa/dpaweb
Mickey und Minnie Mouse auf dem Balkon des Dornröschenschlosses Quelle: REUTERS
Touristen am Parthenon-Tempel auf der Akropolis Quelle: dpa

Die "100-Liter-Suppe-Frage"

Nier zog vors Finanzgericht Münster und stellte erneut seine 100-Liter-Suppe-Frage. Die Antwort des Richters dröhnt dem Metzger seither im Ohr: „Herr Nier, ich weiß, es ist kompliziert, aber das ist doch nicht mein Problem.“

Die Klage wurde abgewiesen, es ging zum Bundesfinanzhof (BFH) nach München und von dort zunächst weiter zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg, um klären zu lassen, ob

a) auch zubereitete Speisen unter den Begriff „Nahrungsmittel“ in Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG fallen und so umsatzsteuerlich zu begünstigen sind – und falls ja,

b) wie die zubereiteten Speisen bei einer Außer-Haus-Lieferung umsatzsteuerlich zu gewichten sind.

Zu früh gefreut

Der EuGH entschied im März 2011 die erste Frage mit „Ja“ und die zweite mit „Kommt drauf an“. Nier freute sich – nur leider zu früh. Denn der elfte Senat beim BFH, der sich nun mit dem Fall erneut zu befassen hatte, fällte folgendes Urteil: Der Fleischer habe mehr als nur einfache Speisen (Würstchen, Pommes frites) geliefert und dazu auch Dienstleistungen (Beratung, Teller, pünktliche Lieferung) erbracht. Schon „ein zusätzliches Dienstleistungselement“ reiche aber aus, so der BFH, um den vollen Mehrwertsteuersatz anzuwenden – eine brisante Interpretation des geltenden Steuerrechts.

Das Urteil, das am vorigen Mittwoch bekannt gegeben wurde, betrifft alle Metzger, Bäcker und Konditoren mit Außer-Haus-Aktivitäten und darüber hinaus jeden Pizza-Blitz, Essen-auf-Rädern-Dienst und Lieferservice des Lebensmitteleinzelhandels – fast alle kalkulieren mit sieben Prozent Mehrwertsteuer. Bislang.

Eine neue Eskalationsstufe

Für Steuerberater Winfried Becker, 75, wird das Rechtswirrwarr immer unverständlicher Quelle: Stefan Kröger für WirtschaftsWoche

Damit erreicht das Steuerchaos in Deutschland eine neue Eskalationsstufe. Die Bundesregierung, die im Steuerrecht mit dem Versprechen „einfacher, gerechter, niedriger“ angetreten ist, steht einmal mehr blank da. Tausende Unternehmen müssten Steuern nachzahlen, einige nur im vier- bis fünfstelligen Bereich, doch auf Großküchen könnten Forderungen von bis zu mehreren Millionen Euro zukommen. Arbeitsplätze und Rechtssicherheit drohen auf der Strecke zu bleiben.

Unverhoffter Geldsegen

„Allein die Fleischer und Bäcker müssen rund eine Milliarde Euro Umsatzsteuer für die vergangenen fünf Jahre nachzahlen, wenn die Finanzämter das BFH-Urteil flächendeckend anwenden“, schätzt Winfried Becker, Steuerberater des Lemgoer Fleischers Nier und Bundesvorsitzender des Netzwerks Steuerberatung im Handwerk. Auf Joey’s Pizza, Smiley’s und alle anderen Italo-Schnellgastronomen kämen Nachforderungen in ähnlicher Dimension zu.

Der unverhoffte Geldsegen, geboren aus den Fährnissen des verworrenen Steuerrechts, scheint selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ein wenig peinlich zu sein. Dabei gesellte sich zu dem Fleischer-Urteil ein weiterer Spruch des BFH, in dem eine Hamburger Großküche, die Altenheime mit Abendessen versorgt, auch zur Berechnung des vollen Mehrwertsteuersatzes verdonnert wird. Nun beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe von Steuerexperten des Bundes und der Landesregierungen mit dem Thema.

Was sich bei den Steuern 2012 ändert
Stau in einer Stadt Quelle: dpa
Kinder frühstücken in einem Kindergarten. Quelle: AP
Kellner mit Getränken Quelle: AP
Häuserfront. Quelle: gms
Eine Frau in einem Bus. Quelle: dpa
Einkommensteuererklärung mit dem Formular Werbungskosten Quelle: dapd
Briefkasten des Finanzamtes Quelle: APN

Den Schwachsinn beenden

Die Finanzbeamten sollen eine rote Linie zwischen den Geltungsbereichen des ermäßigten und vollen Mehrwertsteuersatzes ziehen und zudem prüfen, wie sich die Diskrepanzen aus der alten Praxis und den neuen Urteilen überbrücken lassen. „Soweit es dabei zu einer Verschärfung der bestehenden Rechtslage kommt, wäre für die Vergangenheit auch der Aspekt des Vertrauensschutzes zu bedenken“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums für die WirtschaftsWoche. Dass am Ende aber mehr Geld in die Staatskasse kommen soll, machte ein hoher Länderfinanzbeamter, der lieber anonym bleiben möchte, deutlich: „Die Richter sind auf dem richtigen Weg.“

Das ist Steuerpolitik durch die kalte Küche.

Besser wäre es, die Politiker würden die überfällige Reform des Mehrwertsteuersystems anpacken, so wie es sich CDU, CSU und FDP zu Beginn der Legislaturperiode vorgenommen haben. Die Regierung müsse „endlich den Schwachsinn der 7- und 19-Prozent-Aufteilung beenden“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke. Der Funktionär ist genervt, dass die Koalition nach gut zwei Jahren ihre Steuerversprechen nicht einmal ansatzweise umgesetzt hat.

Die Angst vor "Oma Erna"

Wo Ihnen das Finanzamt Steuern schenkt
Unter einer Lupe sind mehrere Kontoauszüge zu sehen Quelle: dpa/dpaweb
Besen und Schneeschaufel Quelle: dpa
Ein Schild vor einem Kiosk wirbt für belegte Brötchen. Quelle: dpa
Leuchtanzeigen auf einer Schilderbücke über der Autobahn A8 München-Salzburg Quelle: AP
Menschen tippen an ihren Laptops. Quelle: dpa
Ein Plattenbau in Berlin-Reinickendorf Quelle: dapd
Der Briefkasten eines Finanzamtes Quelle: APN

Sogar die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reformkommission hat bislang nicht getagt. Zu groß ist offenbar Schäubles Angst vor „Oma Erna“, einer fiktiven älteren Dame mit Hund und der Gewohnheit, einmal in der Woche frische Blumen auf das Grab ihres verstorbenen Gemahls zu stellen. „Oma Erna“ geistert durch das Finanzministerium als Synonym für drohende öffentliche Widerstände, falls etwa der für Hundefutter und Schnittblumen geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz angehoben würde.

Im Bundestag schieben sich derweil die Koalitionspartner den Schwarzen Peter gegenseitig zu. Der FDP-Finanzexperte Daniel Volk sagt, die Reform habe sich erst einmal erübrigt, nachdem die Union klargemacht habe, es gebe mit ihr keine Änderung des Sieben-Prozent-Satzes bei Nahrungsmitteln und Kulturellem.

Vereinfachung durch einheitlichen Mehrwertsteuersatz

Der CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Meister meint dagegen, dass es nicht gelinge, ermäßigte Produkte an den regulären Steuersatz anzupassen, ohne gleich dem Vorwurf der Steuererhöhung ausgesetzt zu werden. Am liebsten würde Meister einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16 oder 17 Prozent auf alles schaffen, verbunden mit einem Sozialausgleich für einkommensschwache Bürger, die von einer Beseitigung des ermäßigten Satzes besonders betroffen wären. Dann wäre auch Fleischer Nier geholfen, er hätte keine Abgrenzungsprobleme mehr. Aber der Bundesrat spiele hier nicht mit, bedauert der CDU-Finanzer und sieht in der Mehrwertsteuerreform nun eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode.

Bis dahin werden sich die Volksvertreter weiter mit satireverdächtigen Einzelfällen beschäftigen. Am vorigen Mittwoch befasste sich beispielsweise der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Mehrwertsteuersatz für Pferde. Da die meisten von ihnen hierzulande der Freizeitgestaltung und nicht dem Verzehr dienen, verstößt der bisher ermäßigte Steuersatz nach einem EuGH-Urteil gegen das Gemeinschaftsrecht.

Gebt uns Rechtssicherheit

Das Thema Steuervereinfachung hat in der Wirtschaft inzwischen höchste Priorität. Robert Heller, früherer Mitarbeiter des Bierdeckel-Reformers Friedrich Merz (CDU) und heute Leiter der Steuerabteilung beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK, fordert: „Gebt uns Rechtssicherheit!“

Das wünschen sich längst auch Finanzbeamte und Steuerberater. In den sich häufenden Zweifelsfragen, klagt der Lemgoer Steuerberater Becker, könne oder wolle ihm selbst das Finanzamt kaum noch verbindliche Auskünfte geben.

Außer Kontrolle

Das Steuerrecht ersticke an sich selbst, sagt Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofes Quelle: dpa

Der Bundesrechnungshof kommt nun zu dem Ergebnis, dass das ganze System außer Kontrolle geraten ist. „Ein kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht“, schreibt der Rechnungshof in einem Bericht für den Finanzausschuss des Bundestages, „hat auch in den letzten fünf Jahren die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert.“ Vereinfachungen habe es nur „punktuell“ gegeben.

Patsch – eine Watsche gegen die Regierung.

Bei einer Überprüfung von amtlichen Steuerbescheiden stellte der Bundesrechnungshof fest, dass es bei der Berücksichtigung der häufigsten Werbungskostenarten eine Fehlerquote von 36 und 68 Prozent gab. Im Ergebnis werde der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze „nicht gewährleistet“.

Noch eine Klatsche.

Steuerhelfer im Vergleich
Screenshot Bild Steuer Quelle: Screenshot
Steuer easy Quelle: Pressebild
Screenshot von Tax Quelle: Screenshot
Screesnhot von Steuersparerklärung Quelle: Screenshot
Screenshot von QuickSteuer Quelle: Screenshot
Screenshot von Taxman Quelle: Screenshot
Screenshot vom WISO Steuer-Sparbuch Quelle: Screenshot

Ein desolater Zustand

Auch Deutschlands oberster Steuerrichter, Rudolf Mellinghoff, spricht von einem „desolaten Zustand“. Das Steuerrecht ersticke an sich selbst, sagt der BFH-Präsident im Gespräch mit der WirtschaftsWoche. Mellinghoff – der Urteile von Richterkollegen übrigens grundsätzlich nicht kommentiert und sich also auch nicht zum Fleischer-Spruch äußert – appelliert an die Politik, zumindest mehr Gebrauch von Pauschalierungen zu machen.

Das tut die schwarz-gelbe Koalition indes nur in homöopathischen Dosen. Beim Steuervereinfachungsgesetz 2011 stach die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 80 Euro auf 1000 Euro jährlich hervor – von der Opposition wegen der geringen monatlichen Entlastung als „Cappuccino-Reform“ verspottet.

Detailarbeit statt Reform

Nun will die Koalition ein weiteres Päckchen schnüren. Im Steuervereinfachungsgesetz 2012 geht es insbesondere um Erleichterungen im Reisekostenrecht und eine Senkung der Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen von zehn auf möglicherweise fünf Jahre. „Das ist Detailarbeit“, räumt der FDP-Abgeordnete Volk ein.

Statt die politische Mühsal einer umfassenden Vereinfachung auf sich zu laden, greift Finanzminister Schäuble lieber zu einem Instrument der Terroristenfahndung, um wenigstens dem Fiskus eine Schneise durch das Steuerdickicht zu schlagen.

Rasterfahndung der Finanzbehörden

Künftig müssen Unternehmen viele Daten elektronisch den Finanzämtern übermitteln - Die Folge ist ein elektronisch auswertbarer Informationspool von noch nie bekanntem Ausmaß Quelle: dpa

Das maschinelle Risikomanagementsystem der Finanzbehörden funktioniert ähnlich wie die Rasterfahndung, die in den Siebzigerjahren im Kampf gegen die Rote Armee Fraktion eingeführt wurde. Dabei würden die Ämter ihre vernetzten Datenbestände und die Steuererklärungen von Bürgern und Unternehmen gezielt nach bestimmten Auffälligkeiten durchscannen, erklärt Alexander Oldenburg von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte.

Erleichtert wird die fiskalische Rasterfahndung durch die Einführung der E-Bilanzen. Unternehmen müssen den Finanzämtern künftig viele Daten elektronisch übermitteln. Kapitalgesellschaften, so Oldenburg, hätten bei der Bilanz rund 170 statt bisher 62 Pflichtfelder auszufüllen, bei der Gewinn-und-Verlust-Rechnung seien es über 210 statt 31 Positionen. Oldenburg: „Die Finanzämter erhalten einen elektronisch auswertbaren Informationspool von noch nie gekanntem Ausmaß.“

Auf welche Waren und Dienstleistungen wird der ermäßigte Mehrwert-Steuersatz fällig, wann müssen 19 Prozent gezahlt werden? Testen Sie Ihr Wissen!

In dem fischt der Fiskus nach Unregelmäßigkeiten. Die Suchfilter sind auf große Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingestellt oder auf ungewöhnliche Abschreibungen. Von eingekauften Pappschälchen und anderem Geschirr, beobachtet Steuerberater Becker, wird bei Metzgern etwa auf den Absatz im Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Auch Geschäftskontakte zu einem Partyservice können Anlass zu weiteren Ermittlungen geben.

Tatsächlich dachte Fleischer Nier daran, für Teller, Tische und Lieferung einen externen Partyservice zu beauftragen. Doch selbst dieser Ausweg aus der 19-Prozent-Falle sei verbaut, erklärt Becker seinem Mandanten, weil der Fiskus auch in diesem Fall von der Gesamtheit der Leistung ausgehe – und 19 Prozent verlange.

Gefühlte Willkür des Steuerrechts

Nier ärgert sich also weiter. Ein bisschen Michael Kohlhaas blitzt aus den Fleischeraugen. „Es geschehe Recht, und wenn darüber die Welt zugrunde gehen sollte“, lautete die Devise des Pferdehändlers in der Novelle von Heinrich von Kleist. Damals kämpfte Kohlhaas gegen den aufziehenden Absolutismus – heute leidet Nier unter der gefühlten Willkür des Steuerrechts, in dem Finanzbeamte und -richter über Mehrwertsteuersätze entscheiden – oder über die Anerkennung von Fahrtkosten, Arbeitszimmern und Ausbildungskosten.

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