Streit in der Bundesregierung Umsetzung der Vereinbarung über Flüchtlingskosten hakt

Das Wirtschaftsministerium wehrt sich gegen den Vorschlag des Finanzministers, den Bundesrat nicht mehr an Grundstücksverkäufen des Bundes zu beteiligen. Der Vorschlag ist ein Teil der neuen Integrationsvereinbarung.

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Bund und Länder wollen die Verteilung der Integrationskosten verbindlich regeln. Quelle: dpa

Berlin Bei der Umsetzung der milliardenschweren Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Aufteilung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen hakt es. Im Bundeswirtschaftsministerium gibt es Vorbehalte gegen einen Bestandteil des entsprechenden Gesetzentwurfs des Bundesfinanzministeriums. Dieser sieht die Abschaffung der Beteiligungspflicht des Bundesrates an Grundstücksverkäufen des Bundes vor. Dies sei nicht Inhalt der Integrationskosten-Vereinbarung gewesen, erklärte das Wirtschaftsministerium am Montag. Über den Teil des Gesetzentwurfs hatte zuerst der „Tagesspiegel“ berichtet.

Das Bundesfinanzministerium teilte mit, es sehe keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für eine Beteiligung der Länderkammer an Grundstücksveräußerungen des Bundes. Es beabsichtige daher bereits seit einiger Zeit den entsprechenden Paragrafen der Bundeshaushaltsordnung zu ändern. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, warf Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) der „Berliner Zeitung“ zufolge vor, diese Korrektur im Gesetzentwurf mehr oder weniger bewusst versteckt zu haben.

Die Integrationskosten-Vereinbarung sieht vor, dass die Länder vom Bund von 2016 bis 2018 sieben Milliarden Euro zusätzlich erhalten.

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