Streit um Deutsche Umwelthilfe „Der Staat darf NGOs nicht als Hilfssheriffs dulden“

Der Bundestagsabgeordnete Frank Schaeffler (FDP) kritisiert das BGH-Urteil. Quelle: dapd

Der Bundesgerichtshof hat die Abmahnpraktiken der Deutschen Umwelthilfe für rechtens erklärt. Doch NGOs dürfen keine staatlichen Aufgaben im Verbraucherschutz übernehmen, kritisiert der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler.

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WirtschaftsWoche: Herr Schäffler, der BGH hat geurteilt, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Umweltschutzverband auch Verbraucherschutzklagen einreichen darf und sich das mit deren Gemeinnützigkeitsstatus verträgt. Sehen Sie das auch so?
Schäffler: Urteile haben wir zu akzeptieren. Das gehört sich so in einem Rechtsstaat. Ich halte es aber grundsätzlich für problematisch, wenn der Staat Interessengruppen zu seinen Hilfssheriffs macht, ihnen staatliche Aufgaben des Verbraucherschutzes überträgt und die daran noch verdienen. Damit kommerzialisieren wir den Verbraucherschutz. Wollen Sie das? Ich nicht.

Die DUH hat 2017 mit Klagen 2,2 Millionen Euro eingenommen bei einem Gesamtetat von über acht Millionen Euro. Haben Sie als Liberaler damit ein Problem?
Dieses Abmahngeschäft beißt sich mit dem Status einer gemeinnützigen Organisation und den damit verbundenen Steuervergünstigungen. Ich finde, dass der Staat und damit die Allgemeinheit geschäftstüchtige NGOs nicht noch finanziell fördern sollten.

Wo sehen Sie politischen Handlungsbedarf?
Die Bundesregierung muss das Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzverbände hinterfragen. In die Liste der klageberechtigten Organisationen gehören für mich keine NGOs mit einer politischen Agenda.

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