Stromautobahnen Bundestag beschließt bundesweit einheitliche Netzkosten

Beim Bau und Betrieb großer Stromautobahnen sollen künftig bundesweit die gleichen Gebühren fällig werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Freitag vom Bundestag beschlossen. Das Vorhaben wurde zuvor noch eingebremst.

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Beim Bau und Betrieb von Stromautobahnen soll es künftig einheitliche Gebühren geben. Quelle: dpa

Berlin In Deutschland sollen künftig überall die gleichen Gebühren für Bau und Betrieb der großen Stromautobahnen fällig werden. Der Bundestag beschloss am Freitag ein Gesetz, was im Kern für Nord- und Ostdeutsche niedrigere Abgaben und für West- und Südwestdeutsche höhere bedeutet. Die Angleichung soll ab 2019 Schritt für Schritt beginnen und Anfang 2023 abgeschlossen sein. Damit werden dann wesentliche Kosten der Energiewende für alle Bürger in Deutschland gleich sein.

Die Abgaben für die Netze machen für Haushalte rund ein Viertel des Strompreises aus und werden auf der Rechnung ausgewiesen. Für die Industrie ist der Anteil noch höher. Die Gebühren werden derzeit noch je nach Gebiet der vier großen Netzbetreiber berechnet. Da im Osten und Norden mehr gebaut wird, sind die Gebühren dort tendenziell höher als etwa in Nordrhein-Westfalen.

Vor der Landtagswahl in NRW hatte das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium das Gesetzesvorhaben daher zunächst gebremst. Nach der von der SPD verlorenen Wahl kamen die Gespräche wieder in Schwung. Die Union setzte durch, dass die großen Stromverbraucher der Industrie dabei von den Kosten der Anbindung von Windparks auf hoher See teilweise entlastet werden.

Über die Gebühren zahlen die Verbraucher auch, wenn Kraftwerksbetreiber etwa bei Starkwind drohender Netz-Überlastung ihre Anlagen abschalten und entschädigt werden müssen. Insgesamt fallen jährlich so Kosten für das gesamte Stromnetz in Deutschland von weit über 17 Milliarden Euro an. Wegen des Ausbaus im Zuge der Energiewende steigt die Summe in den nächsten Jahren weiter.

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