Karlsruhe Flüchtlinge dürfen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs vorübergehend im Transitbereich eines Flughafens festgehalten werden. Nach einer gewissen Zeit könne dies zwar einem Freiheitsentzug gleichkommen, heißt es in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Dies sei allerdings erst nach 30 Tagen der Fall. Dann sei ein Aufenthalt in der Transitzone nämlich nur noch rechtmäßig, wenn ein Richter diesen anordne. (Az.: V ZB 170/16)
Geklagt hatte ein Asylbewerber von der Elfenbeinküste. Er hielt seine Unterbringung in der Transitzone ohne richterlichen Beschluss für rechtswidrig. Über den Fall hatte zuerst der Deutschlandfunk berichtet.