Urteil des BGH Autohändler muss Transportkosten vorschießen

Der Bundesgerichtshof stärkt die Verbraucherrechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Im Streitfall forderte eine Kundin einen Transportkostenvorschuss für den Autotransport zur Werkstatt.

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Gebrauchtwagen Quelle: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagenkauf gestärkt. Im Streit eines Autohändlers mit einer Kundin über einen Transportkostenvorschuss gaben die Karlsruher Richter der Frau Recht. Sie durfte von dem Verkäufer verlangen, dass zunächst er den Transport des Autos in seine Werkstatt bezahlt, heißt es in dem Urteil von Mittwoch.

In dem Fall hatte die Frau aus Schleswig-Holstein über ein Online-Portal bei dem Berliner Händler einen gebrauchten Smart gekauft. Kurze Zeit später trat nach ihren Angaben ein Motorschaden auf. Der Verkäufer bot ihr an, den Wagen in Berlin zu reparieren. Für den Transport dorthin wollte die Klägerin einen Vorschuss von 280 Euro haben. Da sie darauf nie eine Antwort bekam, ließ sie das Auto schließlich woanders reparieren.

Ob der Autohändler ihr die Kosten von mehr als 2000 Euro ersetzen muss, die ihr dadurch entstanden sind, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden. Dabei wird es vor allem klären müssen, ob das Auto überhaupt einen Motorschaden hatte.

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