Urteil des Bundesfinanzhofs Attac ist nicht mehr gemeinnützig

Attac nach Urteil des Bundesfinanzhofs nicht mehr gemeinnützig Quelle: imago images

Die Nichtregierungsorganisation Attac ist zu politisch und verliert damit ihre Steuerbegünstigung, urteilt das oberste deutsche Steuergericht. Folgen bald andere NGOs?

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Für die globalisierungskritische Organisation Attac ist das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) ein harter Schlag ins Kontor. Die Münchner Richter entschieden, dass das linke Netzwerk wegen seiner zahlreichen allgemeinpolitischen Aktivitäten den Status als gemeinnützige Organisation verliert. Für Attac sind die finanziellen Folgen gravierend. Denn wer vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird, muss etwa Einnahmen aus Spenden nicht versteuern und darf Spendenquittungen ausstellen, was vielen Spendern das Geldgeben leichter macht. Außerdem sind Zuschüsse der öffentlichen Hand an den Status gebunden.  

Der BFH will allerdings seine Entscheidung nicht als politische Botschaft verstanden wissen. Vielmehr sei rechtlich klar festgelegt, welche Anforderungen gemeinnützige Organisationen erfüllen müssten. Dazu gehöre ausdrücklich nicht die allgemeinpolitische Betätigung. Die Abgabenordnung begünstige statt dessen nur genau umrissene Betätigungen wie Sport, Tier- oder Umweltschutz.

Aus diesem Grunde hatte das zuständige Finanzamt Frankfurt Attac bereits 2014 die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen. Die NGO gewann gegen den Beschluss zwar in erster Instanz beim Hessischen Finanzgericht. Aber auf Drängen des Bundesfinanzministeriums und seines damaligen Steuerabteilungsleiters Michael Sell (der inzwischen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde) ging Hessen in Revision und bekam beim obersten deutschen Steuergericht nun recht.

von Volker ter Haseborg, Christian Ramthun, Martin Seiwert

Die BFH-Entscheidung kommt zu einer Zeit, in der im politischen Berlin eine Debatte über die Behandlung von NGOs entbrannt ist. Mitte Februar fand im Bundestag eine Anhörung statt, die der Finanzausschuss angesetzt hatte. Auf der einen Seite forderte die FDP in einem Antrag mit dem Titel „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“, explizit der Tierschutzorganisation Peta die Gemeinnützigkeit zu entziehen - etwa wegen deren umstrittener Kampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“. Der FDP-Abgeordnete Gero Hocker fühlt sich nun durch das BFH-Urteil bestätigt und fordert die zuständige Finanzbehörde auf, Peta wie Attac die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Auf der anderen Seite plädieren die Grünen für eine großzügigere Auslegung der Gemeinnützigkeitskriterien. Sie konterten die FDP-Initiative mit einem Antrag unter der Überschrift „Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür“. Jetzt bleibt jetzt abzuwarten, wie sich die große Koalition von CDU, CSU und SPD positioniert.

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