Urteil des Verfassungsgerichtshofs Der „Kommunal-Soli“ ist verfassungskonform

Mehr als 70 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben gegen den „Kommunal-Soli“ geklagt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat nun entschieden: Das Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen ist verfassungskonform.

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Die Richter haben die Klage von über 70 Städten und Gemeinden gegen das sogenannte Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen abgewiesen. Quelle: dpa

Münster Der „Kommunal-Soli“ in Nordrhein-Westfalen steht nicht im Widerspruch zur Verfassung des Landes. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster entschieden. Damit wiesen die Richter die Klage von über 70 Städten und Gemeinden gegen das sogenannte Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen ab. Es sieht vor, dass sich die finanzstärkeren Kommunen solidarisch zeigen und neben Milliarden-Leistungen des Landes ebenfalls einen Beitrag zur Sanierung notleidender Städte leisten.

In der Zahlung von jährlich rund 91 Millionen Euro sahen die Kläger einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. Die Verfassungsrichter teilen diese Ansicht nicht. Das Land greife zwar in die Finanzhoheit der Gemeinden ein. Aber dieser Schritt sei gerechtfertigt, erklärte der Gerichtshof in der Urteilsbegründung.

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