Urteil Messerstecher von Kandel zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt

Ein 15 Jahre altes Mädchen wurde in Kandel vor einem Drogeriemarkt erstochen. Täter war ihr Ex-Freund. Der Fall löste bundesweit Debatten aus.

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Blumen und Kerzen am Tatort: Vor einem Drogeriemarkt wurde das 15 Jahre alte Mädchen erstochen. Quelle: dpa

Landau Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilten den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags.

Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen Stadt in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an.

Rechtspopulistische Gruppen hatten den Fall zum Anlass genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der Bundesregierung zu protestieren.

Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Das Landgericht Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagten den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen zuvor ausgeschlossen.

Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling.

Verschärfung des Jugendstrafrechts?

Am Rande der Verhandlung waren wiederholt Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts laut geworden. Rechtsexperten wie die Anwältin Jenny Lederer weisen dies aber zurück. „Solche Forderungen mögen sich alltagspsychologisch bei aufwühlenden Prozessen erklären lassen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Der oft geäußerte Vorwurf einer angeblichen „Kuscheljustiz“ der Gerichte bei Minderjährigen und Heranwachsenden sei aber falsch.

„Mit Blick auf das Kernstück des Jugendstrafrechtes – den Erziehungsgedanken – helfen Forderungen nach höheren Strafen nicht weiter. Man darf nicht aus dem Blick verlieren, dass sich junge Menschen – auch über das 21. Lebensjahr hinaus – in einer Entwicklungsphase befinden“, sagte Lederer, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.

Schon die Höchstgrenzen von 10 Jahren beziehungsweise 15 Jahren seien gravierende Sanktionsmöglichkeiten, die mit diesem Gedanken nicht vereinbar seien und von denen nur restriktiv Gebrauch zu machen sei.

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