Verbraucherschutz Lebensmittelmängel müssen veröffentlicht werden

Seit März haben Verbraucher ein Recht auf Informationen über eklatante Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Nun soll eine rasche Umsetzung erfolgen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
„Wir wollen keinen Flickenteppich.“ Quelle: dpa

Saarbrücken Die Bundesländer sollten rasch und einheitlich Verbraucher über eklatante Verstöße gegen das Lebensmittelrecht informieren. Dies sagte der Vorsitzende der Konferenz der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern, Saarlands Ressortchef Reinhold Jost (SPD).

Die Minister beraten an diesem Donnerstag und Freitag unter anderem über die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte im März entschieden, dass Verbraucher ein Recht darauf haben, über Hygiene- und Produktmängel beispielsweise von Restaurants oder Lebensmittelproduzenten informiert zu werden.

„Das, was wir jetzt erreicht haben mit dem Urteil, ist ein Meilenstein“, sagte Jost der Deutschen Presse-Agentur. Nun sei es wichtig, eine „möglichst einheitliche Vorgehensweise“ für alle Bundesländer sicherzustellen. „Wir wollen keinen Flickenteppich.“ Das Saarland habe sein Landesamt für Verbraucherschutz angewiesen, „sofort wieder mit der Benennung von Verstößen“ zu beginnen. „Ich wäre froh, wenn viele andere unserem Beispiel folgen würden.“

Die Bundesländer hatten wegen der juristischen Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung von schwerwiegenden Verstößen, die bei amtlichen Kontrollen zutage traten, vorübergehend ausgesetzt. „Jetzt haben wir grundsätzlich Rechtssicherheit“, sagte Jost.

Das Gericht verlangte in seinem Urteil von dem Gesetzgeber noch, bis Ende April 2019 die Dauer der Veröffentlichung zu regeln. „Das wollen wir jetzt schnell auf den Weg bringen“, sagte Jost.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%