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WärmeplanungsgesetzBundestag will Fernwärme voranbringen

Das Ziel: Deutschland soll klimafreundlich heizen. Durch das neue Wärmeplanungsgesetz müssen Städte und Gemeinden ein Konzept vorlegen, wen sie an Fernwärmenetze anschließen können. So ist die Umsetzung geplant. 17.11.2023 - 14:16 Uhr

Bislang werden laut Gesetzentwurf 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme beheizt.

Foto: dpa

Der Bundestag hat einen weiteren Schritt zur Umstellung Deutschlands auf klimafreundliches Heizen beschlossen. Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichteten die Parlamentarier am Freitag Städte und Kommunen zur Vorlage eines Konzepts, wer an ihre Fern- oder Nahwärmenetze angeschlossen werden kann.

In Großstädten muss diese Planung bis Mitte 2026 vorliegen, Städte mit weniger als 100.000 Einwohner haben zwei Jahre länger Zeit. Die Wärmeplanung ist für Hausbesitzer wichtig, damit sie wissen, ob sich ihre Gebäude anschließen lassen oder ob sie selbst für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen.

Im Heizungsgesetz ist festgelegt, dass neue Heizungen grundsätzlich mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Wie Haus-Eigentümer sollen auch Kommunen milliardenschwere Unterstützung bekommen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimafonds, stehen allerdings auch hier wieder Fragezeichen.

Wenn Kraftwerke Häuser heizen
Fernwärme ist Wärme, die nicht im Wohnhaus erzeugt wird, sondern aus einem Kraft- oder Heizwerk in der Umgebung kommt. Meistens wird dort Wasser erhitzt, das dann durch isolierte Rohre zu den Abnehmern geleitet wird. Im Wohnhaus, Krankenhaus oder Bürogebäude angekommen, wird die Energie in einer Übergabestation an den Wärmekreislauf des Gebäudes abgegeben und sorgt dort für Raumwärme und warmes Wasser. Eine eigene Heizungsanlage benötigen die Gebäude also nicht.
Laut Fernwärme-Fachverband AGFW derzeit vor allem durch Verbrennung von Erdgas und Kohle, meistens in sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung, bei der neben der Wärme auch noch Strom erzeugt wird. Die Energie stammt zu rund 70 Prozent aus fossilen Energieträgern. Die übrigen 30 Prozent entfallen auf Wärme aus der Verbrennung von Abfall oder Biomasse (Holzhackschnitzel) sowie aus Geothermie und anderen erneuerbaren Quellen.
Laut Fernwärmeverband AGFW knapp 3800. Sie werden von rund 500 Unternehmen betrieben. 2020 lag die Trassenlänge insgesamt bei über 31.000 Kilometern. Laut Energiewirtschaftsverband BDEW wurden 2022 14,2 Prozent der 43,1 Millionen Wohnungen in Deutschland mit Fernwärme beheizt, das ist etwa jede siebte Wohnung. Der Anteil hat sich in den vergangenen 20 Jahren stetig erhöht. 2003 lag er bei 12,4 Prozent.
Das ist sehr unterschiedlich je nach Energieträger, Effizienz der Erzeugung im Kraftwerk und der Höhe der Leitungsverluste, sagt die Verbraucherzentrale. „Der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung hat eine hohe Energieausbeute, und auch die Nutzung von Abwärme, die zum Beispiel bei der Müllverbrennung entsteht, ist sinnvoll.“
Nein. „Bei Fernwärme ist der Wechsel des Wärmelieferanten nicht möglich“, erklärt die Verbraucherzentrale. Planung und Betrieb des Kraftwerks und des Netzes lägen in der Hand eines Unternehmens. Der Aufbau einer doppelten Infrastruktur durch ein weiteres Unternehmen sei unwirtschaftlich. „Daher ist jedes Fernwärmeunternehmen ein lokaler Monopolist.“ Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Kommunen für manche Grundstücke einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen. „Als Eigentümer sind Sie dann gezwungen, Ihr Haus mit Fernwärme zu versorgen.“ Die rechtlichen Grundlagen für die Fernwärmenutzung sind in einer eigenen Verordnung gebündelt.
Fernwärme rechnet sich laut Verbraucherzentrale dann, wenn möglichst viele Nutzer an das Wärmenetz angeschlossen sind. „Denn die Verlegung der Netze und der Bau der Erzeugungsanlagen sind in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden.“ Fernwärme eigne sich daher vor allem in dicht besiedelten (Neubau-)Gebieten.

Bislang werden laut Gesetzentwurf 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme beheizt. Sie gilt als klimafreundlich, da hier Abwärme aus Kraftwerken genutzt wird, die bei der Stromerzeugung anfällt. In Ballungsgebieten wird sie über Rohrleitungen zu den Abnehmern gebracht. Über sehr lange Distanzen funktioniert dies nicht.

Branchenverbände schätzen, dass die Hälfte der städtischen Gebiete mit Fernwärme beheizt werden könnten. Der Ausbau des Netzes ist jedoch teuer. Der Bund will die Kommunen allein für die Planung mit 500 Millionen Euro unterstützen. Für Um- und Ausbau des Netzes sind bis 2027 rund vier Milliarden Euro Unterstützung geplant.

Derzeit fällt Fernwärme noch vor allem als Abfallprodukt von Kohle- oder Gaskraftwerken an. Bis 2030 muss dem Gesetz zufolge die Wärme zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. Auch unvermeidbare Abwärme etwa bei Müllverbrennungsanlagen wird anerkannt. Bis 2040 müssen es dann 80 Prozent sein. Die Kommunen sind frei, beispielsweise Groß-Wärmepumpen, Wasserstoff oder Biogas einzusetzen.

Lesen Sie auch: Welche Heizung darf man noch einbauen? – Was Sie zum GEG wissen müssen

rtr
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