Drama in Drogerie in Kandel 15-Jährige erstochen, tatverdächtiger Flüchtling schweigt

Eine 15-Jährige wurde im rheinland-pfälzischen Kandel in einer Drogerie erstochen. Tatverdächtig ist der gleichaltrige Ex-Freund des Opfers. Die Eltern des Mädchens hatten den Flüchtling aus Afghanistan zuvor angezeigt.

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Die 15-Jährige wurde in einem Drogeriemarkt erstochen und starb im Krankenhaus. Quelle: dpa

Ludwigshafen/Kandel Nach den tödlichen Stichen auf eine 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel deutet vieles auf eine Beziehungstat. Der ebenfalls 15 Jahre alte Tatverdächtige war der Ex-Freund des Opfers. Nach bisherigen Erkenntnissen hat sich die jetzt erstochene Jugendliche Anfang Dezember von ihm getrennt, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Donnerstag in Ludwigshafen sagte. Das Verbrechen hatte sich am Mittwoch in einer Drogerie abgespielt. 15 bis 20 Menschen waren zu der Zeit im Markt.

Die Eltern des Opfers hatten den 15-Jährigen Mitte Dezember wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt. Nach Darstellung der Polizei soll er das Mädchen nach Ende der Beziehung über soziale Netzwerke und telefonisch immer wieder bedrängt haben.

Der 15 Jahre alte afghanische Flüchtling soll am Mittwochnachmittag mit einem Küchenmesser, das eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge hat, auf das Mädchen eingestochen haben. Die beiden sollen in dem Drogeriemarkt in Kandel zufällig aufeinandergetroffen sein.

Die Jugendliche wurde nach dem Verbrechen ins Krankenhaus gebracht, wo sie kurz darauf starb. Die beiden Begleiter des Mädchens sowie Mitarbeiter und Kunden des Marktes hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Noch am Vormittag des Tattages hatten Polizisten dem Jugendlichen eine Vorladung wegen der Strafanzeige persönlich ausgehändigt. Bereits zuvor hatte die Polizei eine sogenannte Gefährderansprache gemacht – und den Jugendlichen auf sein Verhalten angesprochen und ihn gewarnt. „In aller Regel fruchten solche Ansprachen auch“, sagte der Ludwigshafener Polizeivizepräsident Eberhard Weber.

Das genaue Motiv ist aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch unklar. „Wir sind am Anfang der Ermittlungen“, sagte Oberstaatsanwältin Möhlig. Im Raum stehe eine Beziehungstat, dies müssten aber noch die weiteren Ermittlungen klären.

Gegen den 15-Jährigen erging Haftbefehl wegen Totschlags, die Ermittler wollen auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Für das Strafmaß macht dies keinen Unterschied. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Das Messer hat der Jugendliche nach bisherigen Ermittlungen in den Markt mitgebracht. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu der Tat geäußert.

Der 15-Jährige ist den Angaben zufolge als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er sei im April 2016 nach Deutschland eingereist, sagte Polizeivizepräsident Weber. Nach seiner Registrierung in Frankfurt sei er ins pfälzische Germersheim gebracht worden und habe dort bis September dieses Jahres in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt. Er sei dort auch zur Schule gegangen. Anschließend sei er in eine betreute Jugendwohngruppe in Neustadt an der Weinstraße gezogen.

Polizeilich bekannt war der Jugendliche der Polizei auch wegen einer mutmaßlichen Körperverletzung auf einem Schulhof. Nach einer Beleidigung soll er mit der Faust zugeschlagen haben. Ob dies im Zusammenhang mit der späteren Bluttat stand, ist aber unklar.

Ungeachtet dessen sprach sich der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka für eine Abschiebung des Täters aus. „Die Abschiebung von Minderjährigen ist sowohl völkerrechtlich als auch nach deutschen Gesetzen grundsätzlich möglich und sollte auch nach einer Verurteilung des Täters ernsthaft durch die zuständigen Behörden geprüft werden“, sagte Lischka dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

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