Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den EU-Austritt der Briten für die deutsche Wirtschaft abfedern. Großbritannien soll deshalb im Steuerrecht auch nach dem 29. März 2019 in einer Übergangsphase bis Ende 2020 so behandelt werden, als bliebe es EU-Mitglied. Das geht aus dem Referentenentwurf des Brexit-Steuerbegleitgesetzes hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt.
Insbesondere betrifft das geplante Moratorium die Unternehmensbesteuerung sowie den Bausparkassen- und Pfandbriefsektor. So sollen in Großbritannien gelegene Grundstücke beispielsweise weiterhin in den Deckungsstöcken von Pfandbriefen bleiben dürfen, was sonst nur innerhalb der EU möglich ist. Das Bundesfinanzministerium will die Übergangsregelungen unabhängig von einem weichen oder harten Brexit einführen.
Das Brexit-Steuerbegleitgesetz soll im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
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