Flüchtlingsquote bleibt bestehen EuGH weist Klage von Ungarn und Slowakei zurück

Die Slowakei und Ungarn sind mit ihrer Klage gegen die Umverteilungen von Flüchtlingen in Europa gescheitert. Damit sind die verbindlichen Quoten zur Aufnahme von Flüchtlingen in der EU gültig.

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Der Europäische Gerichtshof hat die von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote von Flüchtlingen für rechtens erklärt. Quelle: dpa

Ungarn und die Slowakei sind mit ihrem Einspruch gegen die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgeblitzt. Die Klagen beider Länder seien im vollem Umfang abgewiesen worden, teilte der EuGH am Mittwoch mit. "Der Mechanismus unterstützt Griechenland und Italien dabei, mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise umzugehen", hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichtshofs in Luxemburg.

Die Mitgliedsstaaten der EU hatten sich 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt, nach dem jeder Mitgliedsstaat eine gewisse Anzahl von Migranten aufnehmen soll. Insgesamt sollen 120.000 Personen über einen Zeitraum von zwei Jahren auf die Mitgliedsländer verteilt werden. Ziel ist es, die stark betroffenen Staaten Griechenland und Italien zu entlasten, die die erste Stationen für viele Flüchtlinge in Europa sind.

Ungarn und die Slowakei hatten dies nicht hinnehmen wollen. Polen unterstützte den juristischen Vorstoß. Ihrer Ansicht nach untergräbt die Verpflichtung ihre staatliche Souveränität und gefährdet in Zeiten von Anschlägen die Sicherheit der Bürger. Dementsprechend nahmen die Staaten so gut wie keine Flüchtlinge auf. Die Aussichten auf einen Sieg der beiden osteuropäischen Länder vor dem höchsten europäischen Gericht waren aber gering. Der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, hatte im Juli die Abweisung der Klage empfohlen.

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