„Leistungen wie Inländer“ EuGH stärkt Recht von Flüchtlingen auf Sozialhilfe

Flüchtlinge: EuGH stärkt Recht auf Sozialhilfe Quelle: dpa

Wer als Geflüchteter mit befristetem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat lebt, hat die gleichen Ansprüche auf Sozialhilfe wie die Bürger des EU-Landes, entschied der Europäische Gerichtshof.

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EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung zu gewähren. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten nun die EuGH-Richter.

Auf die Situation in Deutschland hat das Urteil keine Auswirkungen. In der Bundesrepublik erhalten Asylberechtigte nach Angaben des Sozialministeriums „Leistungen wie Inländer“.

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