Sparkasse Zinsnachzahlung für Prämiensparverträge: Musterklage droht die Abweisung

Zinsnachzahlungen könnten geringer ausfallen als Kläger erwarten. Eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die Nürnberger Sparkasse hat schlechte Aussichten.

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Die Richterinnen am Oberlandesgericht München machten deutlich, dass die strittigen Prämiensparverträge nach dem Erreichen der höchsten Prämienstufe gekündigt werden durften. Quelle: imago images/Marius Schwarz

Einer Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Nürnberger Sparkasse droht in mehreren Punkten die Abweisung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will hohe Zinsnachzahlungen für Prämiensparverträge aus den 1990er Jahren durchsetzen.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München am Freitag zeichnete sich jedoch ab, dass diese Zinsnachzahlungen schlussendlich weniger hoch ausfallen könnten als von den Klägern erhofft.

Die Verbraucherzentrale hat durchschnittlich 4600 Euro errechnet. Das Gericht will zwar einen Gutachter einsetzen, der eine an den Sätzen der Bundesbank orientierte angemessene Verzinsung empfehlen soll. Der 1. Zivilsenat machte aber deutlich, dass die Sparkasse die strittigen Prämiensparverträge nach 15 Jahren und dem damit verbundenen Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen durfte.

Die Verbraucherzentrale hingegen wollte durchsetzen, dass die Kündigungen rechtswidrig waren - damit wären dann im Erfolgsfall Zinsnachzahlungen auch für die Jahre nach der Kündigung eines Vertrags fällig geworden. Zudem folgten die Richterinnen auch in mehreren anderen Punkten der Argumentation der Verbraucherschützer nicht.
Die Prämiensparverträge und deren Verzinsung beschäftigen die Gerichte bundesweit seit über zwei Jahrzehnten.

Mehr: Sparkasse muss Tausende Euro Zinsen nachzahlen - aber weniger als von Kunden erhofft

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