Geldwäschegesetz Anonymes Zahlen in Gefahr

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Mangelnde Verhältnismäßigkeit

Der Markt für elektronische Zahlsysteme ist noch jung, doch er hat mittlerweile eine erhebliche Größe erreicht. So wurden 2010 insgesamt 850 Millionen Euro mit diesem E-Geld umgesetzt. Nicht verwunderlich, in einem Land, in dem bis zu 75 Prozent der Verbraucher keine Kreditkarte besitzen und nur mit den neuen Zahlungssystemen am Handel im Internet teilnehmen. Das Unternehmen Paysafecard ist als erster seit dem Jahr 2000 an dem deutschen Markt aktiv. Auch die Anbieter Wallie und Ukash bieten in Deutschland Prepaid-Produkte an.

Die Kritiker des Geldwäschegesetzes werfen dem neuen Regelwerk zudem eine mangelnde Verhältnismäßigkeit vor. Schaut man auf die Zahlen, die das Bundeskriminalamt jüngst veröffentlicht hat, kann man sich dieses Eindrucks nicht erwehren. So listet die Financial Intelligence Unit (FIU) des BKA für das Jahr 2010 11.023 Verdachtsfälle im Bereich der Geldwäsche auf. Doch nur 94 davon sind den elektronischen Zahlungssystemen zuzurechnen. Das BKA gibt in seinem Bericht zu, dass sich diese 94 Verdachtsanzeigen von 2010 auf "einem sehr niedrigem Niveau" bewegen. 

"Das ist ein signifikant geringer Anteil im Vergleich zu ca. gesamt 11.000 Geldwäscheverdachtsfällen", wie der Chef der paysafecard.com Wertkarten AG, Michael Müller, findet, "wir haben es mit 99, 9 Prozent redlichen und nur mit maximal 0,1 Prozent unredlichen Kunden zu tun". Und der Sprecher des Prepaid-Forums  Hugo Godschalk sagt: "Wir schaffen doch nicht das Bargeld ab, nur weil jeden Tag eine Bank ausgeraubt wird."

Die Anbieter wollen Kompromisse eingehen

Allerdings sind die Kritiker des neuen Gesetzes bereit, dem Gesetzgeber Zugeständnisse zu machen. So möchten Müller und Natelberg einer Herabsetzung der Bagatellgrenze ohne Ausweisung auf 150,- oder 100,- Euro zustimmen. Der Verbraucher dürfte dann nicht mehr E-Geld halten ohne sich auszuweisen, als diese Grenze zulässt. Zurzeit sind es für nicht wieder aufladbare Prepaid-Produkte 250 Euro pro Person, für wieder aufladbare Prepaid-Kreditkarten 2.500 Euro. 

Gleichzeitig wären die Kritiker auch bereit, bei der Cashout-Möglichkeit, Kompromisse einzugehen. Bei dieser Option kann sich zum Beispiel der Besitzer von fünf 50-Euro-Gutscheinen auch das gesamte Geld auszahlen lassen, ohne dass er seinen Personalausweis vorlegen muss. "Schon heute ist eine Auszahlung von E-Geld ohne Identifizierung nur in geringem Maße möglich", so Natelberg. Der Vorschlag: Wer sein Geld zurückhaben ("outcashen") möchte, soll sich künftig immer identifizieren müssen. "Wir wären auch in der Lage,  das sofort so durchzuführen", so Natelberg. Und Müller fügt hinzu: "Wir wären mit diesem Modell in Europa zukunftsweisend".

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