Internetkonzern Bundeskartellamt mahnt Google ab

Das Bundeskartellamt hatte Google bereits im Dezember 2021 eine marktbeherrschende Stellung bescheinigt. Quelle: AP

Die deutschen Wettbewerbshüter fordern von dem US-Konzern einen anderen Umgang mit den Nutzerdaten. Die Nutzer hätten zu wenig Wahlmöglichkeiten.

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Das Bundeskartellamt hat Google abgemahnt. Die Tochter des US-Internetkonzerns Alphabet müsse seine Datenverarbeitungskonditionen anpassen, forderten die Bonner Wettbewerbshüter am Mittwoch. „Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. „Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.“

Hintergrund des Vorgehens sind neue Befugnisse des Kartellamts, die helfen sollen, den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Das Kartellamt hatte Google bereits im Dezember 2021 eine solche Stellung bescheinigt. Nun geht die Behörde einen Schritt weiter.

Das Kartellamt sei „zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass die Nutzerinnen und Nutzer auf der Basis der aktuellen Konditionen keine ausreichende Wahl haben, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind“. Die bislang angebotenen Wahlmöglichkeiten seien „zu intransparent und pauschal“, monierten die Wettbewerbshüter.

Google-Kunden müssten etwa die Verarbeitung ihrer Daten auf den jeweils genutzten Dienst beschränken können. Aktuell könne Google aber Daten mithilfe seiner zahlreichen Dienste – wie etwa wie der Google-Suche, Youtube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant „für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten“. Die Behörde will das ändern.

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Das Bundeskartellamt beabsichtigt aktuell, „dem Unternehmen eine Neugestaltung der angebotenen Wahlmöglichkeiten aufzugeben“. Der Konzern kann nun zur Einschätzung der Bonner Behörde Stellung nehmen.

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