Online-Betrug „Ein Warnsignal für die Techies unter den Cyberkriminellen“

Mehr als sechs Jahre Haft hat das Landgericht Bad Kreuznach gegen den Administrator der Betrugsplattform „Fraudsters“ verhängt. Quelle: imago images

Mehr als sechs Jahre Haft hat das Landgericht Bad Kreuznach gegen den Administrator der Betrugsplattform Fraudsters verhängt. Ein wichtiges Zeichen für die konsequente Verfolgung von Cyberdelikten, sagt der Chef der rheinland-pfälzischen Zentralstelle Cyberkriminalität, Oberstaatsanwalt Jörg Angerer.

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WirtschaftsWoche: Herr Angerer, das Landgericht Bad Kreuznach hat den 34-jährigen Administrator der Internet-Betrugsplattform „Fraudsters“ zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie bewerten Sie dieses Urteil?
Jörg Angerer: Sechs Jahre und acht Monate Haft für den Administrator der Seite, das ist ein sehr deutliches Zeichen, das das Gericht gesetzt hat.

Inwiefern?
Es ist zwar nicht das erste Mal, dass Cyberkriminelle zu so langen Haftstrafen verurteilt wurden. Aber meist handelte es sich dabei um Verfahren, bei denen die Täter beispielsweise konkret für Drogenhandel übers Netz verurteilt wurden und nicht in erster Linie für den Betrieb einer Handelsplattform. Genau das aber ist hier passiert. Und das ist ein Warnsignal an die Techies unter den Cyberkriminellen: Auch wer „nur“ die Rechner steuert, macht sich der Beihilfe zu Hunderten auf der Plattform begangenen Straftaten schuldig.

Worum ging es bei dem Verfahren konkret?
Fraudsters war eine Plattform, auf der unter anderem Geldfälschung, Geldwäsche, Datenhehlerei sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln betrieben wurden. Zuletzt waren dort rund 30.000 Nutzer registriert. Das war schon ein sehr relevanter Marktplatz für Cyberkriminelle.

Fraudsters war auch eines der Angebote, die im Cyberbunker gehostet waren, jenem Rechenzentrum bei Traben-Trarbach, das Sie und das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt im vergangenen September haben auffliegen lassen.
Hat das Urteil gegen Fraudsters auch Bedeutung für Ihre Ermittlungen gegen die Betreiber des Cyberbunkers?
Zunächst einmal sind beides ganz unterschiedliche Verfahren. Aber es ist ein gutes Zeichen, dass wir nun schon mal ein Gerichtsurteil haben, das besagt, dass es sich bei den Dingen, die bei Fraudsters passiert sind, um Straftaten handelt. Und zwar um erhebliche, wie das Strafmaß zeigt.

Das heißt, diesen Nachweis müssen Sie beim Verfahren gegen den Cyberbunker nicht mehr führen?
Doch, das müssen wir. So ist das deutsche Recht: Auch wir müssen das Gericht nochmals von der Strafbarkeit der Taten überzeugen. Aber wenn schon mal ein Urteil in der Sache so deutlich ausgefallen ist, dann scheint ja einiges auf für unsere Argumentation beim Cyberbunker zu sprechen.

Gibt es denn Parallelen zwischen den Fällen? Auch die Administratoren im Cyberbunker haben ja nicht selbst mit Drogen gehandelt.
Richtig. Auch sie haben aber die technische Plattform betrieben. Und auch das, zeigt das Urteil aus Bad Kreuznach, kann für mehrjährige Strafen ausreichen.

Wie weit ist das Verfahren gehen die Verantwortlichen und Beteiligten des Cyberbunkers? Wann rechnen Sie mit dem Beginn?
Ich rechne damit, zeitnah Anklage erheben zu können. Genaue Angaben sind mir wegen des Umfangs des Verfahrens allerdings nicht möglich.

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