Telefonbetrug Besserer Schutz gegen falsche Enkel und Polizisten

Quelle: imago/montage

Ob „Enkeltrick“ oder „Falsche Polizei“ – bei ihren Anrufen nutzen Telefonbetrüger oft gefälschte Rufnummern. Neue Vorgaben verpflichten Netzbetreiber, Verbraucher ab sofort besser zu schützen. Zwei Lücken aber bleiben.

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Mal sind es angebliche Polizeibeamte, die telefonisch vor umherziehenden Räubern warnen, mal vorgebliche Enkel, die in Finanznot stecken, mal der vermeintliche Chef, der in der Firma um Geldüberweisungen bittet, mal Mitarbeiter von Microsoft, die vor vermeintlich im PC verborgener Schadsoftware warnen. So vielfältig die Maschen sind, mit denen Kriminelle ihre Opfer per Telefon in die Irre führen wollen, eines verbindet die Betrugsversuche: In fast allen Fällen nutzen die Anrufer gefälschte Rufnummern, um glaubwürdiger zu erscheinen.

Möglich macht das eine technische Schwachstelle in den bestehenden Telefoniestandards, die es den Betrügern bisher erlaubte, bei ihren Anrufen willkürlich gewählte Rufnummern zu übermitteln. „Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem im Telefondisplay eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird“, berichtet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im Fall der vorgeblichen Beamten sind das etwa die Notrufnummern 110 und 112. In anderen Fällen sind es meist unverdächtig wirkende Rufnummern aus deutschen Telefonnetzen – selbst wenn die Betrüger zumeist von kriminellen Callcentern aus dem Ausland agieren. Damit soll nun Schluss sein. Denn neue Vorgaben für die Netzbetreiber, die ab Anfang Dezember gelten, sollen derartige Betrugsmaschen erschweren. „Ab 1. Dezember sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt“, erklärt BNetzA-Chef Müller.

Seit Monatsbeginn müssen die deutschen Telefonunternehmen beispielsweise Fake-Anrufe von Betrügern, bei denen die Notrufnummern 110 und 112 übertragen werden, beim Anrufaufbau abbrechen. Schon bisher wiesen die Sicherheitsbehörden immer wieder darauf hin, dass Polizei oder Feuerwehr bei ihren Anrufen nie die 110 oder 112 verwenden, eingehende Telefonate mit diesen Nummern im Display also immer Betrugsversuche seien.

Neben den missbräuchlich genutzten Notrufnummern müssen die Netzbetreiber ab sofort auch Anrufe bei Telefonkunden mit Vorwahlen wie 0137 oder 0900, deren Tarife beliebig hoch angesetzt werden können, schon bei der Anwahl abbrechen. Bei dieser Masche hatten Betrüger es bisher nur einmal klingeln lassen und dann darauf gesetzt, dass ihre Opfer bei dem offenbar verpassten Telefonat einfach zurückrufen – und zwar zu den dann massiv überhöhten Telefongebühren der Sondernummern.

Gewinnspiel-Falle aus dem Ausland

Zwar nicht gänzlich unterbunden, aber zumindest deutlich erschwert werden soll der Trick krimineller ausländischer Callcenter-Betreiber, ihre Opfer durch gefälschte deutsche Rufnummern zu täuschen, wie das vielfach bei vorgeblichen Gewinnspielen geschieht. Dabei sollen die vermeintlichen Gewinner beispielsweise die Auszahlungen der Prämien zunächst durch eigene Überweisungen ermöglichen. Oder ihnen werden teure Aboverträge mit angeblich in Deutschland ansässigen Firmen aufgeschwatzt. Tatsächlich aber fließen die ergaunerten Beträge ins Ausland.

Künftig müssen die deutschen Netzbetreiber bei all jenen Anrufen aus dem Ausland, die eine deutsche Festnetznummer als Absenderkennung nutzen, diese Nummer unterdrücken. Bei den Angerufenen erscheint der Anrufer dann als „unbekannt“. Das, so die Hoffnung der Verbraucherschützer, sensibilisiert die Angerufenen für einen möglichen Betrugsversuch, der sich hinter der unbekannten Nummer verbergen könnte.

Allerdings, auch darauf weisen die Experten der BNetzA hin, längst nicht alle „unbekannten Nummern“ sind per se unseriös. Ausgerechnet Sicherheitsbehörden, wie Teile der Polizei und der Kriminalämter von Bund und Ländern, rufen vielfach mit unterdrückter Rufnummer an. Und auch jeder einzelne Telefonnutzer kann an Handy oder Festnetz voreinstellen, das seine Anrufe nur anonymisiert übertragen werden.

Bisher aber ist die Zahl solcher anonymen Anrufe in den deutschen Netzen verschwindend gering, so dass etwa die BNetzA damit rechnet, dass wegen der künftig automatisch anonymisierten Betrugsanrufe die Zahl eingehender Telefonate mit unterdrückter Nummer erst einmal merklich zunehmen wird. Telefonkunden sollten also künftig auf derartige Anrufe besonders sensibel und skeptisch reagieren.

Und noch eine kleine Lücke bleibt im verbesserten Verbraucherschutz: Anrufe mit deutschen Handynummern aus ausländischen Netzen dürfen die Telefonfirmen auch weiterhin mit voller Rufnummer anzeigen. Denn die könnten ja ganz legitim von Anrufern stammen, die beruflich oder privat im Ausland unterwegs sind und von dort aus daheim, in der Firma oder bei Geschäftspartnern anrufen.

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Auch da aber hilft der gesunde Menschenverstand bei der Betrugserkennung: Wenn sich hinter einer Handynummer ein vorgeblicher Call-Center-Mitarbeiter von Microsoft verbirgt, wenn sich Beamte der Polizei per Handy melden, dann sollten bei den Angerufenen alle Alarmlampen blinken. Denn dann ist mit höchster Wahrscheinlichkeit etwas faul an dem Gespräch – und einfach auflegen die beste Strategie.

Lesen Sie auch: Ausgerechnet die Generation der unter 40-Jährigen fällt besonders häufig auf Betrugs-Maschen herein.

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