WirtschaftsWoche Online: Frau Steffens, gerade hat das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass E-Zigaretten und die dazu gehörenden nikotinhaltigen Liquids keine Arzneimittel seien, Sie vertreten seit Ende vorigen Jahres aber genau diese Ansicht. Was stimmt denn nun?
Barbara Steffens: Die Bundesregierung, mehrere Bundesländer und nach Angaben der EU-Gesundheitskommission die Mehrheit der übrigen EU-Staaten stufen die nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten ebenfalls als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium steht also mit seiner Bewertung nicht allein - und hat vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf im Januar bescheinigt bekommen, dass die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel rechtlich vertretbar ist.
Hatte das gegen Sie klagende Unternehmen Ecoreal nicht gerade mitgeteilt, die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Münster, habe Ihre Warnungen und Erlasse gegen die E-Zigaretten als rechtswidrig eingestuft?
Wissen Sie, in dieser Debatte wird leider viel Missverständliches verbreitet. Das Oberverwaltungsgericht hat deshalb öffentlich klargestellt: Es hat noch gar keine Entscheidung getroffen.
Warum halten Sie nikotinhaltige Liquids denn für Arzneimittel?
Ganz einfach und in Kurzform: Weil Nikotin ein hochpotenter pharmakologisch aktiver Stoff ist, der, wie andere Arzneimittel auch, krankhafte Beschwerden wie Entzugssymptome bei Rauchern lindert und beispielsweise Produkte wie Nikotinkaugummis ebenfalls eine arzneimittelrechtliche Zulassung benötigen. Die Hersteller nikotinhaltiger Liquids haben vor der Vermarktung die Unbedenklichkeit und die Qualität der Produkte nachzuweisen.
Wer kann das denn nun letztendlich entscheiden?
Es gibt kein Bundesinstitut, das das entscheiden könnte, hier müssen die zuständigen Behörden das bestehende Gesetz auslegen. Natürlich könnten sich alle Länder bundeseinheitlich einigen, aber selbst dann könnten die betroffenen Hersteller klagen und sagen, wir sehen das aber komplett anders.
Aber dann würden sie nur einmal klagen und nicht in jedem Bundesland, oder?
Leider nein. Jede behördliche Maßnahme ist für sich genommen gerichtlich überprüfbar, also könnte jeder Hersteller gegen die ihn betreffenden Maßnahmen eigene Klagen anstrengen. Das sinnvollste wäre für mich deshalb ein europaeinheitliches Verfahren, denn diese Produkte werden ohnehin sehr stark über das Internet vertrieben. Da greift die Auslegung des Bundesrechts durch einzelne Länder einfach zu kurz.