Rauchmelder Der Lebensretter an der Decke

An Rauchmeldern scheiden sich die Geister: Sind die schrillen Alarmgeber die billigstmögliche Lebensversicherung oder bloß Geschäftemacherei? Zum Deutschen Rauchmeldertag geben wir die wichtigsten Antworten.

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Thomas Kuhn, WirtschaftsWoche-Redakteur und 1980 Feuerwehrmann.

Das Datum passt: Freitag der 13. ist „Rauchmeldertag“. Den hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ ausgerufen, die dafür wirbt, die eigenen vier Wände mit Brandrauchsensoren abzusichern. Während Kritiker hinter solchen Kampagnen vor allem Vertriebsinteressen der Brandschutzindustrie sehen und auf die immensen Kosten einer bundesweiten Aus- und Nachrüstpflicht für Rauchmelder verweisen, schwören Brandschutzprofis auf Rauchmelder als „billigste Form der Lebensversicherung“.

Jeder einzelne vermiedene Brandtote durch einen rechtzeitigen Alarm sei den Aufwand von nur wenigen Euro Kosten pro Gerät wert.

Jenseits aller Polemik – wie sehen die Fakten aus?

1. Wie viele Brandopfer gibt es in Deutschland?

Rund 400 Menschen sterben jährlich durch Brände – Monat für Monat sind das im Durchschnitt 30 bis 35 Todesopfer. Der allergrößte Teil von ihnen – rund 95 Prozent – stirbt nicht durch die Flammen, sondern erstickt an den giftigen Rauchgasen. Und selbst wer Rauch und Flammen überlebt, leidet oft jahrelang unter Spätfolgen. Rund 4000 Brandverletzte mit Langzeitschäden zählt die Statistik pro Jahr.

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2. Reduzieren Rauchmelder die Zahl der Todesfälle messbar?

Die Zahl der Brandopfer sinkt seit den Neunzigerjahren – damals gab es gut 800 Tote pro Jahr. Seit fast zehn Jahren liegt die Zahl der Opfer zumeist unter 400. Und das obwohl die inzwischen in 14 Bundesländern geltende Brandmelderpflicht oft erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde.

Ob und in welchem Ausmaß die Rauchsensoren zu der positiven Entwicklung beigetragen haben, lässt sich also nicht feststellen. Denn es gibt keine bundes- oder auch nur landesweite Brandstatistik, die erfasst, ob in der betroffenen Wohnung Melder installiert waren. Und schon vor der gesetzlichen Verpflichtung hatten Millionen von Bundesbürgern die Geräte installiert.

Umgekehrt aber funktioniert der Gedankenschluss sehr wohl. Fast jeder Feuerwehrmann kennt zig Fälle, bei denen die Retter nur deshalb noch rechtzeitig kamen, weil das Piepsen des Sensors Bewohner, Nachbarn oder Passanten rechtzeitig alarmierte.

3. Braucht es überhaupt Rauchmelder?

Zu den gefährlichsten Irrtümern im Zusammenhang mit Bränden gehört die Vorstellung, Rauch oder Hitze würden Menschen in Brandwohnungen schon rechtzeitig wecken und ihnen so genug Zeit zur Selbstrettung gewähren. Tatsächlich ist es so, dass Rauchgase genau das Gegenteil bewirken: Die darin enthaltenen giftigen Substanzen sind zunächst betäubend, dann erstickend. Bevor jemand hustend vom Rauch überhaupt erwacht wäre, ist er in aller Regel bereits ohnmächtig – und dann tot.

Da Brandrauch aber zur Decke steigt, können die Alarmsensoren das Warnsignal auslösen, bevor der giftige Qualm im Raum bis auf Betthöhe abgesunken ist. Vom Lärm geweckt haben die Bewohner dann noch eine Chance auf Rettung.

4. Wie viel Zeit bleibt zur (Selbst-)Rettung?

Einerseits kann es Stunden dauern, bis sich ein Stückchen liegengebliebene Glut zu einem Feuer entwickelt. Andererseits bleiben, wenn beispielsweise ein Wohnzimmersessel oder eine Gardine in Brand geraten, oft nur wenige Minuten bis sich das Feuer in einem Raum zum Vollbrand entwickelt hat, bis Hitze und Qualm eine Rettung aus dem Zimmer de facto unmöglich machen.

Nach Erfahrung der Brandschutzprofis haben Menschen im Brandfall gerade einmal vier Minuten Zeit, um sich aus der Gefahr zu retten. Sie warnen daher davor – abgesehen von kleinen Entstehungsbränden – noch groß Löschmaßnahmen zu versuchen. Piepst der Rauchmelder und ist das Feuer (noch) auf einen Raum begrenzt, dann sollte man versuchen, die Tür zum Brandraum noch zu schließen, Haus oder Wohnung rasch verlassen und – natürlich – die Feuerwehr zu alarmieren.

5. Wo gibt es schon eine Rauchmelderpflicht?

Abgesehen von Berlin und Brandenburg haben alle Bundesländer inzwischen in ihren Landesgesetzen eine Rauchmelderpflicht verankert. Teils gelten sie nur für Neubauten, teils – oft mit Übergangsfristen – auch für Altbauten.

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