„Ich glaube nicht, dass alles seine Ordnung hat und die Richtlinien präzise genug sind“, sagte der CSU-Politiker am Donnerstag im Abgas-Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments in Brüssel. Die Vorgaben, wonach die Abgasreinigung zum Motorschutz abgeschaltet werden darf, kämen aus einer technisch anderen Zeit. Dobrindt strebt an, dass solche Abschaltungen nur noch akzeptabel sein sollen, wenn es beim Einsatz „bester verfügbarer Technologien“ keine anderen Möglichkeiten zum Motorschutz gibt.
Rufe nach einer europäischen Zulassungsbehörde für neue Fahrzeugtypen wies der Minister zurück. Sinnvoll sei aber eine EU-Instanz, die bei Streitigkeiten unter nationalen Behörden eine Schiedsrichterfunktion einnehmen könne. Dobrindt bekräftigte, die Bundesregierung habe vor Bekanntwerden des VW-Skandals im Herbst 2015 keine Kenntnis von derartigen illegalen Abschalteinrichtungen gehabt.